13.07.2015 Aufrufe

Download (PDF, 11MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Download (PDF, 11MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Download (PDF, 11MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Flexibilisierung der Planung für eine klimawandelgerechte Stadtentwicklung 42Sollten die Gebäude nicht an das örtliche Fernwärmenetz angeschlossen werden,verpflichtet sich der Bauherr nur Heizsysteme zu verwenden, deren Emissionswertenicht höher sind als die von Gas-Brennwert-Heizungen. Unverschattete Dächer sindzudem so zu errichten, dass auf ihnen Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen betriebenwerden können (Stadt Hannover 2010).Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass städtebauliche Verträge vor allemeingesetzt werden können zur Regelung• des Einsatzes erneuerbarer Energien,• Bereitstellung von Flächen und Einrichtungen als Vorkehrungen gegenüberderzeitigen und auch zukünftigen Klimafolgen,• der Folgekosten für Infrastruktur, Vorkehrungen gegenüber Klimafolgen undAusgleichsmaßnahmen,• der baulich-technischen Standards zur Vorkehrungen gegenüber Klimafolgen.Zur Sicherung der Vertragserfüllung:Je weniger Interesse der Investor/Vorhabenträger an der Erfüllung – vor allem gemeinwohlorientierterVertragsinhalte wie Anpassung an den Klimawandel hat – destowichtiger <strong>ist</strong> die Absicherung von Vertragsinhalten (Vertragserfüllung). Die Vereinbarungvon Nutzungsrechten (Grunddienstbarkeiten, Baulasten oder Erbbaurechte),Verwertungsrechten (Hypothek oder Grundschuld), Erwerbsrechten, Ankauf-bzw. Wiederkaufsrechten oder Formen der Bürgschaft kommen dabei ebensoals Instrumente in Betracht, wie Vertragsklauseln über Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten.In allen Vertragsarten können auch Regelungen zu konsensualen Verfahrensweisenaufgenommen werden wie die Gestaltung von Planungsprozessen (kontinuierlicheÖffentlichkeitsbeteiligung; Einrichtung eines Klimabeirates etc.), Kosten für dieSensibilisierung möglicher Bauwilliger im Hinblick auf technische Vorkehrung gegenübermöglichen Klimafolgen oder Gestaltung privater Grünbereiche (Vertragshinweisemit Weitergabeverpflichtung in privaten Kaufverträgen zwischen Investorund Bauwilligen).Vertragliche Regelungen mit Bezug zur Anpassung an den Klimawandel bieten Vorteilegegenüber anderen hoheitlichen Handlungsformen (Verwaltungsakt, Satzungenetc.). So können:• Vereinbarungen "übergesetzlicher" Le<strong>ist</strong>ungen (Konkretisierung der Anforderungan Gutachten, "No-Regret" Vorkehrungen gegenüber Klimafolgen, Bereitstellungvon Schutz- oder Minderungsflächen oder Einrichtungen…),Formelle Instrumente BMVBS-Online-Publikation Nr. 16/2013

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!