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Flexibilisierung der Planung für eine klimawandelgerechte Stadtentwicklung 64pakete für die einzelnen Stadtteile. Die, möglicherweise mittels des gesamtstädtischenFreiraumstrukturkonzepts identifizierten, klimatisch bedeutsamem Luftleitbahnenund ihre städtebauliche Bedeutung (Nutzungsdruck im Quartier) sollen ggf.in ihrer Funktion für das Stadtklima geschützt werden.Auch außerhalb des Siedlungsbereichs sind die landschaftlichen Gegebenheiten zuberücksichtigen und stadtklimatische Bedeutung zu sichern. Das LandschaftsprogrammSaarland (2009) <strong>ist</strong> ein Fachplan des Naturschutzes nach § 15 SNG derobersten Naturschutz- und Landschaftsbehörde, dem Land Saarland. Es konkretisiertunter Beachtung der Ziele der Raumordnung, die gesetzlich vorgegebenen Zieleund Grundsätze zum Schutz von Natur und Landschaft auf überörtlicher Ebene.Die kommunalen Landschaftspläne sollen diese Rahmenvorgaben gemäß § 37 Abs.1 SNG auf Gemeindeebene präzisieren und umsetzen.Mögliche Zielsetzungen aus dem Landschaftsprogramm 2009 können in Abwägungund unter Berücksichtigung städtebaulicher Erfordernisse Regelungsgegenstandeinfacher Bebauungspläne werden:• Siedlungsbedeutsame Kaltluftentstehungsgebiete und –abflussbahnen, insbesonderein den waldreichen Gebieten, sollen über landwirtschaftliche Nutzungenoffen gehalten werden (einfacher Bebauungsplan im Außenbereich mitFestlegung zur Art der Nutzung und Steuerung der Siedlungsentwicklung privilegiertoder teilprivilegierter Vorhaben) (Landschaftsprogramm 2009),• Innerhalb der Stadtregion kommt der Sicherung bzw. Aufwertung klimaaktiverFlächen zur Durchlüftung der Siedlungen eine hohe Bedeutung zu. In denDurchlüftungsbahnen im Siedlungsbereich müssen Bodenrauigkeit bzw.Raumwiderstand begrenzt werden (Steuerung der zulässigen Versiegelungenund Gebäudeerhöhungen, Freihaltung von Flächen) (Landschaftsprogramm 2009),• Erhaltung, Schaffung und Vernetzung von Freiräumen innerhalb und angrenzendan die Siedlungen. Dabei soll eine erlebnisreiche Gestaltungsqualitätverfolgt werden, welche auf die Bedürfnisse der Bevölkerung, wie z. B. einegestaltbare, alterungsfähige Fläche, eingeht. Die Verbesserung der Lebensqualitätund Nutzung der Freiräume <strong>ist</strong> auch abhängig von einer attraktivenfußläufigen Erreichbarkeit, insbesondere für Kinder (Festsetzung zur der Nutzungmit städtebaulichen Gestaltungsvorstellungen), (Landschaftsprogramm 2009).Vorsorge gegen Extremwetterereignisse, insbesondere bei extremer Starkregen-und Hochwassergefährdung in Gebieten in der Nähe von GewässernAuch der Hochwasserschutz kann durch einzelne Festsetzungen wesentlich gefördertwerden. Bereits mit der BauGB-Novelle 2004 <strong>ist</strong> mittels § 9 Abs. a BauGB geregeltworden, dass zwar wie bisher festgesetzte Überschwemmungsgebiete imFormelle Instrumente BMVBS-Online-Publikation Nr. 16/2013

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