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Flexibilisierung der Planung für eine klimawandelgerechte Stadtentwicklung 40Gestaltungsoptionen für die Anpassung an den Klimawandel:Regelung zur Berücksichtigung klimatischer Wirkungen im Rahmen der zu erstellendenEingriffs- und Ausgleichsbilanzierung; Verwendung von Ausgleichszahlungenin Ökokonten, die der Herstellung und Pflege innerstädtischer Grünflächen inWärmeinseln oder von zusätzlichen Retentionsräumen begünstigen; Rückbau vonbaulichen Anlagen oder Entsiegelung (Verringerung der thermischen Belastung)als Voraussetzung für Neubauvorhaben.Folgekostenverträge:Übernahme von Kosten oder Aufwendungen, die der Gemeinde (nicht anderen Behördenoder dem Bund bzw. Land) für städtebauliche Maßnahmen entstehen oderentstanden sind. Es muss ein entsprechender, nachweisbarer Aufwand bspw. fürInfrastrukturmaßnahmen entstehen (Hendricks 2006). Folgekosten dienen damit in ersterLinie der Entlastung der Gemeinde von maßnahmenbedingten Kosten der Baulandschaffung.Zur Frage der Art abwälzbarer Kosten hat das Bundesverwaltungsgerichtu. a. entschieden, dass verwaltungseigene Personal- und Sachkosten vertraglichübernommen werden können (BVerwG 2005, Urteil vom 25.11.2005). Eine Abschöpfungdes planungsbedingten Wertzuwachses, die auf die Regelungen des § 11BauGB (Städtebaulicher Vertrag) beruhen, <strong>ist</strong> nach herrschender Rechtsauffassungbis zu einer Höhe von 50% zulässig. Aufwendungen für den laufenden Betrieb derFolgeeinrichtungen sind in der Regel ausgeschlossen (Hendricks 2006). Folgekostenverträgemit Regelung sind vor allem relevant für größere Vorhaben, die einen nachweisbarenAufwand an Infrastrukturmaßnahmen nach sich ziehen.Gestaltungsoptionen für die Anpassung an den Klimawandel:Bereitstellung von Grundstücken Dritter für den Hochwasserschutz, Errichtungvon Erschließungsanlagen mit baulichen Vorkehrungen gegenüber Extremwettereignissen;Ausgleichszahlung für erhöhte Kosten zur Unterhaltung kritischer (notwendiger)Infrastruktureinrichtungen.Beispiel 1: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1725 – Roderbruchmarkt-SüdStädtebaulicher Vertrag zum einbezogenen Planteil für dieWohnbebauungKlimabezogener Inhalt des Städtebaulichen Vertrags:Zum Ausgleich der mit der städtebaulichen Planung verbundenen Eingriffe verpflichtetsich der Bauherr auf eigene Kosten folgende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmendurchzuführen:Formelle Instrumente BMVBS-Online-Publikation Nr. 16/2013

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