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Flexibilisierung der Planung für eine klimawandelgerechte Stadtentwicklung 59Städtebauliches Erfordernis und VerfahrensgestaltungMit der Novelle des Baugesetzbuches im Juli 2011 <strong>ist</strong> klargestellt worden, dassStädte dazu beitragen sollen, den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel,insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern. Somit <strong>ist</strong> sowohlder Schutz des Klimas als auch die Anpassung an die Folgen mittels der Bodennutzungeine Aufgabe der örtlichen Gemeinschaft und damit als ein städtebaulichesErfordernis gemäß § 1 Abs. 3 S. 1 BauGB bzw. einen "städtebaulichen Grund" nach§ 9 Abs. 1 BauGB anzusehen (BMVBS 2010b).Sowie die materiellen Anforderungen der §§ 1ff BauGB für den einfachen Bebauungsplangelten, <strong>ist</strong> der einfache Bebauungsplan auch verfahrensrechtlich wie einqualifizierter Bebauungsplan nach §§ 10, 13 oder 13a BauGB zu behandeln. Bebauungspläne,die rechtmäßig zustande gekommen sind und das Erfordernisangebot,die Grundsätze der Bauleitplanung und die Anforderung an die Abwägung nach § 1Abs. 5 bis 7 berücksichtigen, sind wirksame Rechtsnormen; ihre Festsetzungen sinddaher in jedem Fall zu beachten (BVerwGE 19, 164/167). Ein bezogen auf seineFestsetzung einfacher Bebauungsplan muss inhaltlich keineswegs "einfacher Natur"sein. Im Umgang mit der Anpassung an die Folgen des Klimawandels bietet das Instrumentzahlreiche Anwendungsmöglichkeiten, von denen nachfolgend einige mitBlick auf die Projekte in den ExWoSt-Modellvorhaben zur klimagerechten Stadtentwicklungdiskutiert wurden.Die zentralen städtischen Problemfelder des Klimawandels wie die Zunahme derHitzebelastung bzw. mangelnder thermischer Komfort, verändertes Niederschlagsverhaltenund anhaltende Trockenperioden rufen Handlungsbedarfe hervor wie auchdie Projektzielsetzungen der Modellvorhaben zeigten. Folgende Zielsetzungen einerklimagerechten Stadtentwicklung bilden die Grundlage für die mit einer Bauleitplanungverfolgten städtebaulichen Ziele:1. Verbesserung der Aufenthaltsbedingungen (Verringerung des Versiegelungsgrades,Bereitstellen von städtischen Grünanlagen) insbesondere in hochverdichtetenstädtischen Räumen.2. Siedlungsdurchlüftung und Frischluftzufuhr (Freihalten von Frischluftschneisen,Schutz von Kaltluftentstehungsgebieten, Verbesserung des lokalenMikroklimas).3. Verminderung von Luftschadstoffen und Treibhausgasen (durch Regulierungder Nutzung und Veränderungen von Wegebeziehungen).4. Anpassung von Nutzungskonzepten ("Stadt der kurzen Wege").Formelle Instrumente BMVBS-Online-Publikation Nr. 16/2013

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