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Flexibilisierung der Planung für eine klimawandelgerechte Stadtentwicklung 67bindungen (insbesondere auch zum Ortsrand), kleinräumige Angebote anSitzgelegenheiten in Verbindung mit Orten der Alltagsarbeit oder der Verkehrseinrichtungen(Haltestellen etc.). Dabei <strong>ist</strong> die Ausstattung an das Ortsbildanzupassen (Landschaftsprogramm 2009).In Bebauungsplänen, die Randbereiche der Siedlungen betreffen und somit denOrtsrand nach Außen verschieben, können neben der Art der Nutzung möglicherweiseauch Auflagen zu Pflanzstreifen und anderen grünordnerischen Festsetzungengetroffen werden, die den Innenbereich vom verbleibenden Außenbereich abgrenzensollen. Durch diese Festsetzungen soll sowohl der Siedlungsausdehnung an denOrtsrändern begegnet und ein geschlossenes Erscheinungsbild, als auch die Sicherungbedeutsamer klimatischer Funktionen erreicht werden. Besondere Bedeutungkommt außerdem der Gliederung durch Grünzüge und der intensiven Bepflanzungmit standortgemäßen und klimatisch angepassten Bäumen und Sträuchern zu.Häufigster Einsatzbereich des Instrumentes mit dem Ziel der klimagerechten Stadtentwicklungin kleineren und mittleren Gemeinden wird sein, dem Ansiedlungsdruckvon Investoren und Bauwilligen in landschaftlich reizvollen Bereichen in Wachstumsregionenstandzuhalten und einer zu starken Verdichtung vorzubeugen. EinigeGemeinden stellen einfache Bebauungspläne zur Sicherung innerörtlicher privaterGrünflächen auf.Abbildung 9: Beispielhafter Bebauungsplan mit Festsetzung einer GrünflächenAuf der anderen Seite bestehen auch in schrumpfenden und stagnierenden Räumenkonkrete städtebauliche klimarelevante Situationen, denen mittels einfachen Bebauungsplansbegegnet werden kann. So findet das Rückbau, Entsiegelungs- bzw.Abbruchgebot gemäß § 179 BauGB Anwendung auf Vorhaben im GeltungsbereichFormelle Instrumente BMVBS-Online-Publikation Nr. 16/2013

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