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Flexibilisierung der Planung für eine klimawandelgerechte Stadtentwicklung 69Zuordnung von Ausgleichsmaßnahmen mittels eines einfachen Bebauungsplans(Ökokonto)Auch das s. g. Ökokonto bietet zahlreiche Gestaltungsoptionen der ökologischen,aber auch klimatischen Optimierung von Planungen und Entwicklungen. Eine Zuordnungund Sicherung von Ausgleichmaßnahmen und Flächen <strong>ist</strong> gemäß § 135aBauGB möglich. Gemäß § 135a Abs. 2 BauGB <strong>ist</strong> eine zentrale Voraussetzung dieZuordnung der Maßnahmen zum Ausgleich in einen Bebauungsplan nach § 9 Abs.1a BauGB. Gemäß § 9 Abs. 1a BauGB können Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleichim Sinne des § 1a Abs. 3 auf den Grundstücken, auf denen Eingriffe in Naturund Landschaft zu erwarten sind, oder an anderer Stelle sowohl im sonstigen Geltungsbereichdes Bebauungsplans als auch in einem anderen Bebauungsplan festgesetztwerden. Die Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich an anderer Stellekönnen den Grundstücken, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, ganz oder teilweisezugeordnet werden; dies gilt auch für Maßnahmen auf von der Gemeinde bereitgestelltenFlächen. So nennt auch das Landschaftsprogramm Saarland die Anlageeines Ökokontos als eine Maßnahme, um Überschwemmungsbereiche zu sichern."Es wird empfohlen, Überschwemmungsbereiche von Auen durch die Umwandlungvon Ackerflächen in Grünland (mittels Flurbereinigung, gegebenenfalls im Rahmenvon Agrarumweltmaßnahmen, Ökokonto-Projekten oder Kompensationsmaßnahmen)zu sichern" (Landschaftsprogramm 2009: S. 68). "Die Handlungsschwerpunkte zur Gewässerrenaturierung(Verbesserung der Gewässerstruktur) des Landschaftsprogrammsstellen ein umsetzungsorientiertes Konzept zur Aufwertung der Gewässerdar. Die Renaturierung der Fließgewässer (Verbesserung der Gewässerstruktur) sollverstärkt über landesweite sowie kommunale Ökokontomaßnahmen erreicht werden"(Landschaftsprogramm 2009: S. 41).Formelle Instrumente BMVBS-Online-Publikation Nr. 16/2013

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