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Flexibilisierung der Planung für eine klimawandelgerechte Stadtentwicklung 28Ende die Verantwortung für die Entscheidung über die Schaffung von Baurecht aufgrunderfüllter Wenn-dann-Relationen obliegt.AnwendungsbeispieleIm Folgenden werden Beispiele vorgestellt, bei denen Kommunen dem Grundgedankeneiner sequenziellen Realisierung von Darstellungen ihres FNP folgen. SpezifischeBezüge zur Anpassung an den Klimawandel finden sich hier noch nicht: eslässt sich aber unbestritten festhalten, dass das Grundkonzept, wie es etwa dasBerliner Beispiel veranschaulicht, ohne Weiteres auch auf diese Fragestellung anwendbar<strong>ist</strong>. Schließlich sind die Kriterien für die Priorisierung in Abhängigkeit vonden planungspolitischen Präferenzen im Rahmen der Vorgaben des BauGB in Ausübungder planerischen Gestaltungsfreiheit frei wählbar und können sich somitnicht nur auf siedlungspolitische Fragen, sondern auch klimatische Gesichtspunktebeziehen. Dies lässt wie sich im Folgenden anhand des FNP der ModellkommuneRegensburg aufzeigen.StadtKlimaExWoSt-Beispiel RegensburgIn der Modellkommune Regensburg, eine Stadt mit hohem Entwicklungsdruck,werden ungefähr 20-25 Einzelflächen der im FNP von 1983 insgesamt dargestelltenBauflächen aktuell nicht mehr oder noch nicht baulich genutzt und könneninsofern als "Baulandreserven" angesehen werden.Diese "Baulandreserven" werden durch die Fachämter der Stadtverwaltung undbeauftragte Landschaftsplaner sowie Stadtklimaexperten hinsichtlich Flächenbedarfund Flächeneignung geprüft.Die im gültigen FNP dargestellten – nicht mehr, bzw. noch nicht genutzten – Bauflächenwerden nach ihrer planungsrechtlichen Verbindlichkeit differenziert:1. Flächen, für die Planungs-und Baurecht bereits besteht, die aber noch nicht(gänzlich) bebaut sind (rot)2. Areale, für die aktuell ein Verfahren zur Planungs-/Baurechtschaffung läuftoder für die informelle Planungen vorliegen (violett)3. Sonstige Bauflächen im FNP (grau)Verfahren BMVBS-Online-Publikation Nr. 16/2013

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