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Flexibilisierung der Planung für eine klimawandelgerechte Stadtentwicklung 703.6 BauGB-KlimaschutznovelleAlle neun ExWoSt-Modellvorhaben beschäftigten sich im Rahmen der Entwicklungurbaner Strategien im Klimawandel mit dem sinkenden thermischen Komfort instädtischen, verdichteten Gebieten. Während Nürnberg und Regensburg sich dabeiauf den besonderen städtebaulichen Kontext der Altstadt konzentrierten, diskutiertenEssen, Karlsruhe und Nürnberg Anpassungsoptionen für Neubau- oder Stadtumbaugebiete.Saarbrücken setzte sich im Handlungsfeld städtischer Freiraumplanungmit "grünen und blauen" Anpassungsmaßnahmen auseinander. Projekt- oderstandortorientierte Anliegen der Anpassung an den Klimawandel waren Gegenstandder Modellvorhaben in Bad Liebenwerda und in Aachen. Syke entwickelte Anpassungsmaßnahmenfür Wasserwirtschaft, Grün- und Freiflächenplanung, Land- undForstwirtschaft sowie Naherholung. Jena entwarf Handlungsoptionen für die, aufBasis einer Klimaanalyse identifizierten kritischen Stadtquartiere. Das Teilprojekt Baus Regensburg bewegte sich mit der Entscheidungsvorbereitung für die zukünftigeSiedlungsentwicklung ebenso auf der strategischen Ebene wie Bad Liebenwerda mitihren Überlegungen zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes.Da die neun Modellvorhaben in ihrem Anwendungskontext ein breites Spektrummöglicher Anwendungsoptionen zur städtebaulichen Regelung von Entwicklung mittelsdes Instrumentes des einfachen Bebauungsplanes, des Baurechts auf Zeit oderauf Basis der Klimanovelle des BauGB aufweisen, orientieren sich die folgendenVorschläge zur klimagerechten, städtebaulichen Entwicklung und Ordnung überwiegendan den Beispielen in und aus den Modellvorhaben sowie an dem BeispielStadtentwicklungsplan (StEP) Klima der Stadt Berlin.Städtebauliche Dimension der Anpassung an den KlimawandelDas Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städtenund Gemeinden (Klimaschutznovelle) wurde am 22.07.2011 vom Bundestag beschlossenund trat am 30.07.2011 in Kraft (BGBl. I Nr. 39 vom 29.07.2011). Mit der Aufnahmeeiner sogenannten Klimaschutzklausel in den neu eingeführten § 1a Abs. 5BauGB soll das Anliegen einer klimagerechten Stadtentwicklung gestärkt werden.Dabei werden unter klimagerechter Stadtentwicklung sowohl städtebauliche Maßnahmengefasst, die den Erfordernissen des Klimaschutzes als auch der Anpassungan den Klimawandel dienen. Eine Expertengruppe, die Denkanstöße für die Novellierungdes Städtebaurechts (s. g. Berliner Gespräche) formulierten, sahen den wesentlichstenÄnderungsbedarf im Bereich des Klimaschutzes und der Förderung erneuerbarerEnergien. Mit der BauGB-Innenentwicklungsnovelle 2013 von26.04.2013 (Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeindenund weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts) erfolgte eine An-Formelle Instrumente BMVBS-Online-Publikation Nr. 16/2013

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