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Flexibilisierung der Planung für eine klimawandelgerechte Stadtentwicklung 62dere denkmalgeschützte Altstadtbereiche sind von der Bildung urbaner Wärmeinselnbesonders betroffen.Anpassung an den Klimawandel in einer h<strong>ist</strong>orischen AltstadtH<strong>ist</strong>orische Altstädte sind häufig als städtebauliche Ensembles geschützt und umfasseni.d.R. zusätzlich stadtbildprägende Einzeldenkmale und charakter<strong>ist</strong>ischeFreiraumensembles.Aufgrund einer solchen komplexen Denkmalsituation sind bauliche Maßnahmen zurAnpassung an den Klimawandel – die das überkommene Erscheinungsbild u. U.deutlich verändern würden – i.d.R. nur sehr eingeschränkt möglich.Um zukünftig die Anfälligkeit der h<strong>ist</strong>orischen Altstädte gegenüber künftigen Hitzeperiodenzu verbessern und zweckdienliche bauliche und gestalterische Maßnahmenbauplanungs- sowie bauordnungsrechtlich zu regeln, wäre – neben dem Erlass vonOrts- und Schutzsatzungen – grundsätzlich ein einfacher B-Plan zu diskutieren.In einem einfachen B-Plan, der lediglich Festsetzungen zur Anpassung an den Klimawandelenthält, könnten Regelungen zur Lage der Baukörper (§ 9 Abs. 1 Nr. 23BauGB) getroffen werden, um klimatisch ungünstige Gebäudestellungen bei einemeventuellen Wiederaufbau zu vermeiden.Weiterhin könnten Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25) sowie der Erhalt von klimatischwertvollen Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 10, 15, 18, 20 BauGB) festgesetztwerden. Hierdurch lässt sich die Bildung von Wärmeinseln stark reduzieren. DiePflanzung von zusätzlichen Straßenbäumen kann zur weiteren Verschattung führen.Auch könnten landschaftsplanerisch/naturschutzfachliche Darstellungen des FNP/LP(z. B. Stadtbiotope) in einem einfachen B-Plan durch Festsetzungen gesichert werden(Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 Bau GB) – z. B. durch eine Festsetzungnach § 9 Abs. 1 Nr. 15 als öffentliche Grünfläche oder als nachrichtliche Übernahme.In der Praxis erscheint es, aufgrund der komplexen städtischen, räumlichen undfachlichen Situation – gerade in dicht besiedelten Altstädten – jedoch nicht sinnvoll,mehr als ein bis zwei dieser Regelungen in einem großflächig angelegten einfachenB-Plan festzusetzen. 66Ausführliche Beschreibung des ExWoSt-Beispiels siehe Anhang S. 124.Formelle Instrumente BMVBS-Online-Publikation Nr. 16/2013