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Flexibilisierung der Planung für eine klimawandelgerechte Stadtentwicklung 11oder darauf zu verzichten.StrategischeZielvereinbarungZielvereinbarungen optimieren undergänzen das bestehende planerischeInstrumentarium. Die Bedeutung vonZielvereinbarungen in der räumlichenPlanung besteht allgemein darin, IndikatorenWirksamkeit zu verleihen.Zielvereinbarungen setzen beim Outputan, das heißt bei den gewünschtenZielen, Le<strong>ist</strong>ungen und Wirkungen vonMaßnahmen. Sie halten das anzustrebendeErgebnis fest. Während die Zielsetzungvon allen Beteiligten anerkanntwird, besteht hinsichtlich der Mittelwahl(Alternativendiskussion) grundsätzlicheine Dispositionsfreiheit der regionalen/lokalenAkteure.Raumordnerische Verträgeauf stadt- und regionalplanerischerEbene sowie imRahmen von FörderungenStadtKlimaExWoSt-Modellprojekt Syke:"Klima-Tische"PrivatrechtlicheVereinbarungenIn Betracht kommen die Vereinbarungvon Nutzungsrechten (Grunddienstbarkeiten,Baulasten oder Erbbaurechte –siehe auch Kap. 3.7), Verwertungsrechten(Hypothek oder Grundschuld),Erwerbsrechte, Ankauf- bzw. Wiederkaufsrechteoder Formen der Bürgschaftsowie Vertragsklauseln überKontroll- und Sanktionsmöglichkeiten.Je weniger Interesse einVorhabenträger an derErfüllung – vor allem gemeinwohlorientierter–Vertragsinhalte wie Anpassungan den Klimawandelhat, desto wichtiger <strong>ist</strong> dieAbsicherung von Vertragsinhalten.Formelle InstrumenteAnsatz Kurzbeschreibung Anwendungskontext BeispieleStädtebaulicherVertragAufgrund seiner relativ flexiblen Handhabungin Bezug auf den Regelungsgehaltund Anwendungskontext <strong>ist</strong> derstädtebauliche Vertrag nach § 11BauGB bei der Gestaltung der klimagerechtenStadtentwicklung ein wichtigesInstrument. Mit der Klimaschutznovelle2011 sind beispielhafte Regelungsgegenständeaus dem Bereich Klimaschutzund Anpassung an den Klimawandelbenannt (§11 Abs. 1 Nr. 4 und5 BauGB).Einsatz erneuerbarerEnergien, Bereitstellungvon Flächen und Einrichtungenals Vorkehrungengegenüber derzeitigen undauch zukünftigen Klimafolgen,Ablöse von Folgekostenfür Infrastruktur, VorkehrungengegenüberKlimafolgen und Ausgleichsmaßnahmen,Verbesserungder baulichtechnischenStandardsMaßnahmenverträge:Vereinbarungen zur Planung und zurBaureifmachung von FlächenVergabe von Klimaanalysen/Modellen;Sicherheitszuschlägefür Retentionsräume;Standortfestlegungenkritischer Infrastrukturen;klimawandelangepasstePflanzl<strong>ist</strong>eKurzfassung BMVBS-Online-Publikation Nr. 16/2013

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