13.07.2015 Aufrufe

Download (PDF, 11MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Download (PDF, 11MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Download (PDF, 11MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Flexibilisierung der Planung für eine klimawandelgerechte Stadtentwicklung 128Da sich das zuständige Amt nicht um die Beseitigung der "illegalen" Bauten gekümmerthat, <strong>ist</strong> damit zu rechnen, dass dies zu einer Verfestigung der Rechtspositiongeführt hat, auch wenn die Bauten materiell-rechtlich und verfahrensrechtlichnicht genehmigt wurden.Das betroffene Gebiet wurde ohne Bebauungsplanaufstellung nach § 34 BauGB bebaut.Nachdem in diesem Fall geltenden Wasserrecht wäre somit eigentlich eineFläche von mindestens fünf Metern zu dem Gewässer hin frei zu halten.Zwar wäre hier nach § 19 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzt (WHG) eine Enteignungmöglich, aus der allerdings Entschädigungsansprüche der betroffenen Anwohnerresultieren würden. In Zeiten knapper kommunaler Kassen <strong>ist</strong> es kaum vorstellbar,dass hierfür finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.Stand des Vorhabens:Um zukünftig den Bau weiterer illegaler Bauten in diesem Gebiet zu verhindern,erscheint es sinnvoll, einen einfachen B-Plan für das Stadtquartier Rußhütte aufzustellen.Dieser kann vielfältige Festsetzungsmöglichkeiten über die von Bebauungfreizuhaltende Flächen (Festsetzen der Flächen, die von der Bebauung freizuhaltensind, und ihrer Nutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB), die Festsetzung von Bebauungsflächensowie die Nutzung von Freiflächen als Retentionsflächen enthalten.Zu beachten <strong>ist</strong>, dass die in einem solchen B-Plan getroffenen Festsetzungen nurfür Neubauten gelten. Bestehende Gebäude und Anlagen behalten Bestandsschutz.Hier hilft es nur an die Einsicht der Besitzer zu appellieren und ihn mit Hilfe von Informationenauf mögliche zukünftige Gefahren aufmerksam zu machen.Ansprechpartner:Stadt SaarbrückenMonika KunzAmtsleiterin StadtplanungsamtBahnhofstraße 3166111 Saarbrücken(049 681) 905 4072monika.kunz@saarbrücken.deAnhang BMVBS-Online-Publikation Nr. 16/2013

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!