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Flexibilisierung der Planung für eine klimawandelgerechte Stadtentwicklung 149Übertragbarkeit auf die Anpassung an den Klimawandel:Ähnlich wie das Baurecht auf Zeit gilt auch das Erbbaurecht nur über einen zuvorabgestimmten Zeitraum. Somit lässt sich auch mit diesem Planungsinstrument zeitlichbegrenztes Baurecht aussprechen. Hierdurch können Flächen, die zukünftig zurAnpassung an den Klimawandel benötigt werden, gegenwärtig noch aktiv genutztwerden. Allerdings <strong>ist</strong> hier eine kürzere Laufzeit des Pachtvertrags als die im Beispielgenannten 99 Jahre erforderlich. Zur rechtzeitigen Ergreifung von Klimaanpassungsmaßnahmengilt ein Zeitraum von 30-50 Jahren als real<strong>ist</strong>isch.Der Anreiz für den Grundstücksbesitzer für die Verpachtung liegt darin begründet,dass er für Flächen, die sonst ggf. schon heute nicht mehr baulich nutzbar wären,noch über mehrerer Jahre Einnahmen aus der Verpachtung generieren kann.Ansprechpartner:WOGENO München eGHerr KremerAberlestr. 16 Rgb.81371 München(089) 890 5718 – 30info@wogeno.deAnhang BMVBS-Online-Publikation Nr. 16/2013

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