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Flexibilisierung der Planung für eine klimawandelgerechte Stadtentwicklung 48der erstmaligen Benennung des Begriffs der "Zwischennutzung" bezeichnete Instrumentwe<strong>ist</strong> auf einen dynamischen Zustand in städtischen Transformationsprozessenhin, wo sich zwar schon Handlungsbedarf (z. B. für einen Rückbau) offenbart,eine dauerhafte und nachhaltige Folgenutzung jedoch noch nicht feststeht (Fieselera. a. O. 2008).Veränderungssperre nach § 14 Abs. 1 BauGB: Nach § 171d BauGB "Sicherungvon Durchführungsmaßnahmen" kann die Gemeinde durch Satzung ein Gebiet bezeichnen,das ein festgelegtes Stadtumbaugebiet (§ 17 b Abs. 1) oder Teile davonumfasst und in dem zur Sicherung und sozialverträglichen Durchführung von Stadtumbaumaßnahmendie in § 14 Abs. 1 bezeichneten Vorhaben und sonstigen Maßnahmender Genehmigung bedürfen.Stadtumbauvertrag nach § 171c Satz 2 Nr. 1 BauGB: Gegenstände der Verträgekönnen bspw. auch "die Durchführung des Rückbaus oder der Anpassungbaulicher Anlagen innerhalb einer bestimmten Fr<strong>ist</strong> und die Kostentragung dafür" (§171c Satz 2 Nr. 1 BauGB) sein. Ein Rückbau <strong>ist</strong> nicht immer erforderlich. Eine wenigerdrastische Maßnahme gegenüber dem Rückbau <strong>ist</strong> die klimaschutz- oder anpassungsbezogeneOptimierung baulicher Anlagen auf vertraglicher Basis die möglicherweisezukünftig eine neue Nachfrage generiert (nach klimagerechten Angeboten).In Städten mit diesen Problemlagen sind sowohl eine Veränderung stadtentwicklungspolitischerZielsetzungen wie auch neue planerische Ideen und Werkzeuge imUmgang mit den (ursprünglich) auf Wachstum abzielenden Instrumentarium vonStadterweiterung und Stadterneuerung gefragt. Die planungspraktische Bewährungder Klarstellung und neuerer Gestaltungsoptionen der Klimanovelle 2011 steht nochaus.Beispiel Stadtentwicklungsplan Klima (StEP-Klima), BerlinIm StEP-Klima wurden erstmals die räumlichen Ziele und Maßnahmen für die Anpassungan den Klimawandel formuliert.Zentrales Ziel <strong>ist</strong> die Lebensqualität der Bewohner zu erhalten und zu verbessern,da sich die klimatischen Veränderungen besonders auf das Bioklima auswirken werden.Neben dem gesundheitlichen Wohlbefinden der Bewohner wird der Klimawandelvor allem Auswirkung auf das Stadtgrün, die Oberflächengewässer und das Le<strong>ist</strong>ungsvermögender Kanalisation haben.Die Klimaprojektionen kommen für die Stadt Berlin zu übereinstimmenden Trendaussagen.So steigt die Temperatur im Jahresdurchschnitt bis 2050 um 2,5 °C, einhergehendmit mehr Sommertagen, heißen Tagen und Tropennächten. Die Niederschlagsmengeverschiebt sich vom Sommerhalbjahr auf das Winterhalbjahr.Extreme Wetterereignisse nehmen weiter zu.Formelle Instrumente BMVBS-Online-Publikation Nr. 16/2013

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