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Flexibilisierung der Planung für eine klimawandelgerechte Stadtentwicklung 73Insbesondere die Begrünung von Bauten (Dach- oder Fassadenbegrünung, Hinterhofbegrünungetc.) <strong>ist</strong> zur Verbesserung der kleinklimatischen Situation sehr wirksam.Dachbegrünung kann sowohl im Bebauungsplan festgesetzt werden als auchRegelungsgegenstand des Bauordnungsrechts (Gestaltungssatzung) sein. AlsRechtsgrundlage für die Festsetzung einer Dach- oder Fassadenbegrünung kommtzunächst einmal die Regelung des § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB in Betracht. Festsetzungenzur Dachform (z. B. Flachdach) fußen auf einschlägige Landesbauordnungen.Damit die Baugenehmigungsbehörde im Einzelfall konkrete Forderung durchsetzenkann, müssen mindesten die Vegetationsform und die durchwurzelbare Schichtstärkeim Bebauungsplan festgelegt werden. Beispiele für textliche Festsetzungen enthältdie Klimafibel Stuttgart:"Begrüntes Flachdach; die Dachflächen sind bei einer Erdschicht von mindestens40 cm zu bepflanzen und so zu erhalten. Ausnahmsweise können Lichtkuppeln,Glasdächer und Terrassen zugelassen werden, wenn sie dem Nutzungszweck desGebäudes dienen und untergeordnet sind (§ 9 Abs. 1 Nr. 25. BauGB) oder: Flachdächer(0 Grad-15 Grad) sind mindestens mit einem Anteil von 60 % der Dachflächen– ausgenommen Flächen für technische Dachaufbauten – bei einer Substratschichtvon mindestens 8 cm mit Gräsern, bodendeckenden Gehölzen und Wildkräuternzu bepflanzen und so zu unterhalten (§ 9 Abs. 1 Nr. 25. BauGB). Ausnahmenfür Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie können zugelassen werden" (StadtStuttgart 2008, Kap. 6.1.4). Laut Studie des Umweltbundesamt erwe<strong>ist</strong> sich die Begrünungvon Dächern als erfolgversprechend und rentabel gegen sommerliche Hitze in Städten(Umweltbundesamt 2012).Beispiel für Festsetzung zur Fassadenbegrünung: "Ein Drittel der Fassadenfläche <strong>ist</strong>zu begrünen. Technisch begründete Ausnahmen können zugelassen werden (§ 9Abs. 1 Nr. 25 BauGB)" (Stadt Stuttgart 2008, Kap. 6.1.4).Um die Umsetzungschancen durch Privateigentümer auch im Bestand zu erhöhen,initiieren einige Gemeinden eigene Förderprogramme und Wettbewerbe.So veranstaltete das StadtKlimaExWoSt-Modellprojekt Regensburg im Rahmendes Forschungsvorhabens 2012 erstmalig den Wettbewerb "BegrünterInnenhof" für die Regensburger Altstadt. Ziel des Wettbewerbs war es den Bewohnerndie Relevanz von Innenhöfen als kleinklimatische Ausgleichsflächen zuverdeutlichen. Durch den Einsatz von schattenspendenden Bäumen sowie GrünundWasserflächen oder Fassadenbepflanzungen kann die Aufheizung bei gleichzeitigerErhöhung der Aufenthaltsqualität deutlich reduziert werden.Formelle Instrumente BMVBS-Online-Publikation Nr. 16/2013

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