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Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund

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sowie <strong>von</strong> Programmträgern in den Handlungslinien 2 <strong>und</strong> 3 <strong>mit</strong>wirken, für die Prüfung der<br />

regelmäßigen fachlichen Auswertung <strong>und</strong> ordnungsgemäßen finanziellen Abwicklungen<br />

zuständig sein sowie die regelmäßige Berichterstattung über die Fortschritte des<br />

Gesamtprogramms an die BLK übernehmen.<br />

Vorgeschlagen wird, den Lenkungsausschuss analog zu dem im Programm “Steigerung der<br />

Effizienz des mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterrichts” eingesetzten Ausschuss<br />

zusammenzusetzen. Laut Gutachten zu diesem Programm war die Zusammensetzung wie<br />

folgt:<br />

- je 1 Vertreter(in) der beteiligten Länder<br />

- 1 Vertreter(in) des B<strong>und</strong>es<br />

- 1 Vertreter(in) des wissenschaftlichen Beirats<br />

- 1 Vertreter(in) der zentralen Koordinierungsstelle.<br />

Der Ausschuss wäre im hier vorgeschlagenen Programm zu ergänzen um je eine(n)<br />

Vertreter(in) der drei vorgeschlagenen Handlungslinien.<br />

Für das Programm “Steigerung der Effizienz des mathematisch-naturwissenschaftlichen<br />

Unterrichts” wurde vorgeschlagen, aus der Mitte des Lenkungsausschusses einen<br />

Arbeitsausschuss zu gründen, der als Beratungs- <strong>und</strong> Interventionsinstanz zwischen den nur<br />

ein- oder zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen des Lenkungsausschusses dient. Dies<br />

erscheint auch im hier vorgeschlagenen Programm sinnvoll.<br />

5.3. Zentrale Koordinierungsstelle<br />

Der zentralen Koordinierungsstelle sollen folgende Aufgaben übertragen werden:<br />

- fachliche Koordination <strong>und</strong> Beratung der Aktivitäten in den drei vorgeschlagenen<br />

Handlungslinien sowie Anfertigung <strong>von</strong> Gesamtberichten über die Entwicklung des<br />

Innovationsprogramms,<br />

- eventuell die Vergabe <strong>und</strong> Bewirtschaftung der zentralen Mittel nach den Vorgaben<br />

des Lenkungsausschusses sowie die Prüfung der Verwendungsnachweise,<br />

- die zentralen Dienstleistungen, vor allem die Koordination aller Gremien, die<br />

gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit, die Einrichtung <strong>und</strong> Pflege einer gemeinsamen<br />

Informations- <strong>und</strong> Kommunikationsplattform sowie die Organisation <strong>und</strong><br />

Durchführung <strong>von</strong> Tagungen<br />

Die Koordinierungsstelle wird im Rahmen der Vorgaben des Lenkungsausschusses tätig sein.<br />

Sinnvoll wäre ihre Angliederung an den oder einen der Programmträger aus Handlungslinie<br />

2.<br />

5.4. Koordinierungsausschuss bzw. Programmträger oder -trägerverb<strong>und</strong> für<br />

jede Handlungslinie<br />

Die in den drei Handlungslinien vorgeschlagenen Aktivitäten erfordern einerseits<br />

wechselseitige Information, Zusammenarbeit <strong>und</strong> Vernetzung, die durch die zentrale<br />

Koordinierungsstelle <strong>und</strong> durch wechselseitige Beteiligung an den jeweiligen<br />

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