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Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund

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struktur entwickelt werden konnte. Für die Integration interkultureller Bildung in die Lehre<br />

kann die Arbeit der „Hamburger Kommission Lehrerbildung“ als wegweisend gelten. Sie<br />

legte im September 2000 einen Reformvorschlag vor, in dem sie drei „prioritäre Themen“<br />

benennt, die in Verbindung <strong>mit</strong> Kerncurricula in der ersten <strong>und</strong> zweiten Phase der Lehrerausbildung<br />

verbindlich angeboten werden sollen (vgl.Keuffer/ Oelkers 2002): „Neue Medien“,<br />

„Umgang <strong>mit</strong> kultureller <strong>und</strong> sozialer Heterogenität“ sowie „Schulentwicklung“. Die Kommission<br />

sah im dem zweiten – hier interessierenden – Bereich einen erheblichen Steuerungsbedarf,<br />

weil die Lehrerbildung bisher „nur zurückgenommen reagiert“ habe. Seitdem ist ein<br />

Entwicklungsprozess in Gang gekommen, an dem alle Institutionen der Lehrerbildung in<br />

Hamburg beteiligt sind. Es wurden Kerncurricula vereinbart, in die Fragen sprachlicher, ethnischer,<br />

kultureller <strong>und</strong> Geschlechterdifferenz systematisch eingearbeitet sind. Sie legen fest,<br />

welche Inhalte in den erziehungswissenschaftlichen, fachdidaktischen <strong>und</strong> fachwissenschaftlichen<br />

Teilen der Ausbildung verbindlich sind <strong>und</strong> wie sie sich auf die Ausbildungsphasen<br />

verteilen. Ziel ist es, dass alle Lehrkräfte Gelegenheit bekommen, sich Gr<strong>und</strong>kenntnisse in<br />

Fragen <strong>von</strong> Spracherwerb, Deutsch als Zweitsprache <strong>und</strong> innersprachlicher Heterogenität<br />

anzueignen, um einen bewussten <strong>und</strong> zielgruppengerechten Einsatz der Unterrichtssprache<br />

Deutsch in jedem Fach zu erreichen. Inwieweit es gelingen wird, diesen Prozess erfolgreich<br />

zu gestalten, ist derzeit noch offen.<br />

Fortbildungsangebote, die sich auf die gesamte Themenbreite interkultureller Bildung beziehen,<br />

werden in allen B<strong>und</strong>esländern auf regionaler <strong>und</strong> zentraler Ebene gemacht; sie reichen<br />

<strong>von</strong> Einzelveranstaltungen bis zu systematischen <strong>und</strong> regelmäßigen Angeboten eigener Abteilungen<br />

in den entsprechenden Instituten. Es richtet sich auf die Systemebene zur Entwicklung<br />

schulbezogener Förderkonzepte (SCHILF, z.B. in Berlin, Hessen, Hamburg, Norhrhein-<br />

Westfalen), Deutsch als Zweitsprache in Vorbereitungs- <strong>und</strong> Regelklassen (alle B<strong>und</strong>esländer),<br />

den Herkunftssprachenunterricht (z.B. Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-<br />

Westfalen, Rheinland-Pfalz), Religionsunterricht (z.B. Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Bayern)<br />

<strong>und</strong> interkulturelles Lernen (alle B<strong>und</strong>esländer). Wie in der Ausbildung ist auch in der<br />

Lehrerfortbildung die Berücksichtigung interkultureller <strong>und</strong> sprachlicher Fragen als Querschnittaufgabe<br />

in den Fächern weitgehend ein Desiderat.<br />

Innerhalb der B<strong>und</strong>esrepublik lag der Schwerpunkt der Fortbildung für die „ausländischen<br />

Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer“ in Nordrhein-Westfalen <strong>und</strong> in Hessen, weil in diesen beiden B<strong>und</strong>esländern<br />

die Schulaufsicht über den herkunftssprachlichen Unterricht auf der deutschen<br />

Seite liegt <strong>und</strong> die Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer fest angestellt sind <strong>und</strong> in Hessen als einzigem<br />

B<strong>und</strong>esland dieser Unterricht ein Pflichtfach für „ausländische Schüler“ war. Mit der politischen<br />

Umorientierung der Landes Hessen seit 1998 wurden in der sprachlichen Bildung andere<br />

Schwerpunkte gesetzt: Der muttersprachliche Unterricht soll auslaufen <strong>und</strong> die Lehrkräfte<br />

sollen – soweit sie über unbefristete Verträge verfügen – neue Aufgaben wahrnehmen.<br />

Die Inhalte <strong>und</strong> Ziele der Fortbildung wurden entsprechend auf diese Beratungsfunktion verlagert.<br />

Auch in Nordrhein-Westfalen wurde im Jahr 2002 eine deutliche Reduzierung der<br />

Stellen für Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer im herkunftssprachlichen Unterricht eingeleitet <strong>mit</strong> den<br />

entsprechenden Folgen für die Fortbildung. Allerdings stehen hier aufgr<strong>und</strong> des Studiengangs<br />

im Lehramt Türkisch künftig Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer zur Verfügung, die <strong>mit</strong> gleicher Qualifikation<br />

<strong>und</strong> Besoldung wie alle anderen Lehrkräfte flexibel einsetzbar sind <strong>und</strong> den herkunftssprachlichen<br />

Unterricht in der Sprache Türkisch erteilen können. Ihr Fortbildungsbedarf<br />

wird ebenso wie der <strong>von</strong> Lehrkräften anderer Minderheitensprachen sowie für den bilingualen<br />

Unterricht auch künftig gedeckt werden müssen.<br />

Sinnvoll <strong>und</strong> nötig wären Maßnahmen zur Anpassungsqualifizierung <strong>von</strong> Migrantinnen <strong>und</strong><br />

Migranten, die in ihren Herkunftsländern als Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer ausgebildet wurden.<br />

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