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Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund

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sen/Förderunterricht) <strong>und</strong> der „Muttersprachliche Ergänzungsunterricht“, für den die B<strong>und</strong>esländer<br />

in unterschiedlichem Maß Verantwortung übernahmen (<strong>mit</strong> eigenen, vom Land<br />

beschäftigten <strong>und</strong> beaufsichtigten Lehrkräften in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen,<br />

Rheinland-Pfalz; in Kooperation <strong>mit</strong> den konsularischen Vertretungen der ehemaligen<br />

Anwerbeländer unter Aufsicht des B<strong>und</strong>eslandes in Bayern; in Kooperation <strong>mit</strong> den Konsulaten<br />

ohne eigene Schulaufsicht in Schleswig-Holstein, Berlin, Baden-Württemberg; in beiden<br />

Formen in Hamburg).<br />

Mit der KMK-Empfehlung „Interkulturelle Bildung <strong>und</strong> Erziehung in der Schule“ wurde ein<br />

gr<strong>und</strong>legender bildungspolitischer „Perspektivwechsel“ proklamiert. Ausgangspunkt war die<br />

Feststellung, dass die Schülerschaft sprachlich <strong>und</strong> kulturell heterogen sei. Diesem pädagogisch<br />

relevanten Umstand müsse dadurch Rechnung getragen werden, dass die Schule nicht<br />

nur in der Form <strong>von</strong> Sondermaßnahmen auf eine spezifische Gruppe reagieren könne, sondern<br />

interkulturelle Erziehung <strong>und</strong> Bildung als Querschnittaufgabe der Schule aufzufassen<br />

sei. Die Neuorientierung drückte sich im Bereich der sprachlichen Bildung so aus, dass in<br />

einigen B<strong>und</strong>esländern „Herkunftssprachlicher Unterricht“ eingeführt wurde, der nicht mehr<br />

<strong>mit</strong> dem Rückkehrgedanken begründet wurde, sondern die individuelle Zwei- <strong>und</strong> Mehrsprachigkeit<br />

<strong>von</strong> Migrantenkindern als Ressource verstehen <strong>und</strong> fördern sollte. Die sprachlichen<br />

Fähigkeiten der Kinder <strong>mit</strong> Migrationshintergr<strong>und</strong> sollten für alle Kinder genutzt werden<br />

(Konzept des Begegnungssprachenunterrichts in Nordrhein-Westfalen) <strong>und</strong> dem Katalog der<br />

Sprachen aus der „Gastarbeiterzeit“ wurden weitere Sprachen hinzugefügt (z.B. Bulgarisch in<br />

Sachsen, Kurdisch in Hessen <strong>und</strong> Nordrhein-Westfalen, Dari <strong>und</strong> Farsi in Hamburg).<br />

Eine explizite Ausrichtung auf Zweisprachigkeit findet sich z.B. im 1997 in Kraft getretenen<br />

Schulgesetz <strong>von</strong> Hamburg; darin heißt es in §3: „Kinder <strong>und</strong> Jugendliche, deren Erstsprache<br />

nicht Deutsch ist, sind unter Achtung ihrer ethnischen <strong>und</strong> kulturellen Identität so zu fördern,<br />

dass ihre Zweisprachigkeit sich entwickeln kann <strong>und</strong> ihnen eine aktive Teilnahme am Unterrichtsgeschehen<br />

ermöglicht wird“. Dazu wird in einem Länderbericht Hamburgs an die KMK<br />

ausgeführt: „Leitgedanke dieser Regelung ist die ausdrückliche Anerkennung der Zwei-<br />

/Mehrsprachigkeit als individueller <strong>und</strong> gesellschaftlicher Reichtum. Entsprechend sind Unterricht<br />

<strong>und</strong> Erziehung dem Ziel verpflichtet, die Zwei-/Mehrsprachigkeit – auch unter den<br />

Rahmenbedingungen eines dominant monolingualen Unterrichts – bestmöglich zu fördern“<br />

(KMK 2001). Verb<strong>und</strong>en <strong>mit</strong> diesem Ziel war eine Umsteuerung des „Muttersprachlichen<br />

Ergänzungsunterrichts“ in Richtung auf einen „Herkunftssprachlichen Unterricht“, der wie<br />

Deutsch als Zweitsprache dem Aufbau zweisprachiger Kompetenz dienen soll. Derzeit wird<br />

allerdings eine Novellierung des Schulgesetzes vorbereitet, in der die Streichung des o.g.<br />

Paragraphen vorgesehen ist. In Nordrhein-Westfalen wird derzeit (Landtagsauftrag) an einer<br />

auf Mehrsprachigkeit zielenden Konzeption gearbeitet, die Sprachförderung, herkunftssprachlichen<br />

Unterricht <strong>und</strong> weitere Ansätze zur Integration bündeln <strong>und</strong> die Möglichkeit der<br />

Einbindung der Herkunftssprachen in den Regelunterricht beinhalten soll.<br />

4.5.1. Deutsch als Zweitsprache <strong>und</strong> als Sprache der Schule<br />

Die <strong>Förderung</strong> des Deutschen als Zweitsprache hat erneut an Aufmerksamkeit gewonnen <strong>und</strong><br />

wird – wie oben dargestellt – vor allem <strong>mit</strong> Blick auf den Eintritt in die Schule (Kindergarten/Vorschule/erstes<br />

Schuljahr) diskutiert. Zwar weisen vorliegende Forschungsergebnisse<br />

seit langem darauf hin, dass das Problem der <strong>Förderung</strong> des Deutschen als Sprache der<br />

Schule kontinuierlich besteht <strong>und</strong> nicht allein durch vorbereitende Maßnahmen gelöst werden<br />

kann. Dennoch hat die breite Öffentlichkeit erst <strong>mit</strong> dem Vorliegen der PISA-Studie, in der<br />

das Desiderat der Deutschförderung bei den 15-jährigen Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler zutage<br />

trat, <strong>von</strong> diesem Sachverhalt Kenntnis genommen. Auf diesen Bef<strong>und</strong> wurde bildungspolitisch<br />

zunächst schwerpunktmäßig <strong>mit</strong> Maßnahmen für den vorschulischen Bereich <strong>und</strong> die<br />

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