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Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund

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4. Bildungspolitische Gr<strong>und</strong>linien zur <strong>Förderung</strong> <strong>von</strong> Migrantinnen <strong>und</strong><br />

Migranten in den B<strong>und</strong>esländern<br />

Für die Gestaltung eines innovativen Förderprogramms ist es eine notwendige Voraussetzung,<br />

das bestehende Bildungsangebot daraufhin zu prüfen, welches Potenzial <strong>und</strong> welche<br />

Anknüpfungspunkte dieses bereits für das Anliegen der <strong>Förderung</strong> <strong>von</strong> <strong>Kindern</strong> <strong>und</strong> <strong>Jugendlichen</strong><br />

<strong>mit</strong> Migrationshintergr<strong>und</strong> bietet. Die Voraussetzungen <strong>und</strong> die vorhandenen Maßnahmen<br />

sind in den einzelnen B<strong>und</strong>esländern unterschiedlich, je nachdem, wie hoch der Anteil<br />

der Migrantenbevölkerung ist, aus welchen Herkunftsländern <strong>und</strong> <strong>mit</strong> welchem Aufenthaltsstatus<br />

diese Menschen leben, welche integrationspolitische Zielsetzung <strong>mit</strong> welchen<br />

Mitteln verfolgt wurde <strong>und</strong> welche bildungspolitischen Schwerpunkte in der jüngeren Vergangenheit<br />

gesetzt wurden.<br />

4.1. Schulorganisatorische Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Definition der Zielgruppe<br />

In den meisten Verordnungen <strong>und</strong> Erlassen wird eine historisch oder am Rechtsstatus orientierte<br />

Bezeichnung <strong>von</strong> Migrantenkindern gewählt <strong>und</strong> <strong>von</strong> „<strong>Kindern</strong> ausländischer Arbeitnehmer“,<br />

„Aussiedlerkindern“ oder „<strong>Kindern</strong> <strong>von</strong> Asylbewerbern“ gesprochen. Es beginnt<br />

sich jedoch allmählich eine neue Perspektive auf die gemeinte Gruppe <strong>von</strong> „<strong>Kindern</strong> <strong>mit</strong><br />

Migrationshintergr<strong>und</strong>“ durchzusetzen, die sich an den sprachlichen Voraussetzungen der<br />

Kinder orientiert. Sie drückt sich in Bezeichnungen wie „Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache“<br />

(Berlin), „Kinder <strong>mit</strong> nicht deutscher Erstsprache“ (Bayern) oder „Schülerinnen <strong>und</strong><br />

Schüler nicht deutscher Muttersprache“ (Schleswig-Holstein) aus. In Anbetracht der Tatsache,<br />

dass die Kinder <strong>von</strong> Aussiedlerinnen <strong>und</strong> Aussiedlern die deutsche Staatsangehörigkeit<br />

besitzen, aber dennoch ähnliche Anforderungen in Bezug auf den Erwerb der deutschen<br />

Sprache zu bewältigen haben wie Kinder ausländischer Staatsangehörigkeit, <strong>und</strong> in Vorausschau<br />

auf die Auswirkungen des Staatsangehörigkeitsrechts, das am 1.1.2000 in Kraft getreten<br />

ist, ist eine Orientierung in den schulischen Maßnahmen am Rechtsstatus bzw. an der<br />

Staatsangehörigkeit <strong>von</strong> <strong>Kindern</strong> obsolet <strong>und</strong> die Orientierung an den sprachlichen Voraussetzungen<br />

richtungweisend. Konsequenzen ergeben sich vor allem <strong>mit</strong> Blick auf den Einsatz<br />

<strong>von</strong> Mitteln des Garantiefonds nach dem B<strong>und</strong>esvertriebenengesetz sowie für Kontingentflüchtlinge,<br />

Diagnosen über den Sprachstand bei Aufnahme in die Schule, die Organisation<br />

des herkunftssprachlichen Unterrichts („Muttersprachlicher Ergänzungsunterricht“) <strong>und</strong> in<br />

der Bildungsberichtserstattung für die statistische Erfassung <strong>von</strong> <strong>Kindern</strong> <strong>mit</strong> Migrationshintergr<strong>und</strong>.<br />

4.2. Schuleintritt<br />

In der Diskussion um eine Verbesserung der <strong>Förderung</strong> <strong>von</strong> <strong>Kindern</strong> <strong>und</strong> <strong>Jugendlichen</strong> <strong>mit</strong><br />

Migrationshintergr<strong>und</strong> ist die Situation bei der Aufnahme in die Schule im ersten Schuljahr in<br />

den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Es bestand zuvor die Erwartung, dass Kinder aus<br />

Migrantenfamilien, die im Inland geboren werden, vor ihrer Einschulung ähnliche Bildungsvoraussetzungen<br />

wie deutsche Kinder erwerben würden. Sowohl die Vitalität der Herkunftssprachen<br />

als auch das Einwanderungsverhalten (z.B. Heiratsmigration) wurden anders eingeschätzt,<br />

als sie sich tatsächlich entwickelten. Von daher scheint sich die Fortentwicklung <strong>und</strong><br />

der Einsatz <strong>von</strong> Deutsch-als-Zweitsprache-<strong>Förderung</strong> auf die sog. „Seiteneinsteiger“ konzentriert<br />

zu haben. Diese Beobachtung wird tendenziell auch <strong>von</strong> den jüngsten PISA-<br />

Auswertungen gestützt, wonach <strong>Förderung</strong> anscheinend erst bei einem höheren Anteil <strong>von</strong> zu<br />

fördernden <strong>Kindern</strong> <strong>mit</strong> Migrationshintergr<strong>und</strong> ‚anspringt’ (vgl. Baumert et al. 2003: 56).<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt, dass Kinder aus sprachlichen Gründen nicht vom Schulbesuch ausgeschlossen<br />

oder zurückgestellt werden dürfen. Einige Länder haben diesen Gr<strong>und</strong>satz aus-<br />

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