5 Jahre - Landesinitiative StadtBauKultur NRW
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Michael Arns<br />
Als öffentlichste aller Künste unterliegt die Baukunst naturgemäß einer breiten<br />
Beachtung und Diskussion in der Bevölkerung. Denn im Gegensatz zu<br />
den bildenden Künsten unterscheidet sich die Baukunst durch ihre Anwendungs-<br />
bzw. Funktionsbedingtheit; auch dadurch, dass jedes individuelle<br />
architektonische Gestalten öffentliche Auswirkungen hat – und zwar direkte<br />
Auswirkungen auf den Einzelnen, die Nachbarschaft, die Allgemeinheit der<br />
Bürger, auf die Stadt insgesamt.<br />
Die Stadt als soziales und kulturelles Projekt setzt ein hohes Maß an Engagement<br />
voraus. Die Qualität der Stadtgestalt wird von den Bürgerinnen und<br />
Bürgern zunehmend als Mehrwert, als Standort- und Wettbewerbsvorteil<br />
erkannt.<br />
Architektur und Stadtplanung bedürfen einer qualifizierten Beurteilung,<br />
geschichtlicher Kontinuität und bestimmter Formen der Institutionalisierung.<br />
Der Begriff „Baukultur“ beschreibt deshalb nicht nur das realisierte Objekt,<br />
sondern gleichrangig auch den gesamten Planungsprozess. In derart komplexen<br />
Verfahren gilt es, alle Beteiligten und nach Möglichkeit auch eine<br />
breite Öffentlichkeit einzubinden. Hierbei ist die Beratung und Begleitung<br />
durch qualifiziertes Fachwissen unerlässlich.<br />
Ein zentrales diskursives Instrument dazu können die so genannten „Beiräte<br />
für Stadtgestaltung“ (besser und umfassender: „Beiräte für Stadtplanung“)<br />
sein. Inzwischen haben sich diese ehrenamtlich tätigen Gremien in vielen<br />
Städten Nordrhein-Westfalens zu einem effektiven und bewährten Instrument<br />
entwickelt. Der Grundgedanke seit Einführung der ersten Gestaltungsbeiräte<br />
in <strong>NRW</strong> in den 1970er <strong>Jahre</strong>n ist nach wie vor, externes Expertenwissen<br />
und die Erfahrung von Fachleuten in kommunale Planungsprozesse<br />
einzubringen. Der Beirat kann das kommunale Planungsgeschehen auf<br />
mehrfache Weise beleben:<br />
Der Gemeinderat, seine Ausschüsse und die Verwaltung erhalten kompetente,<br />
unabhängige Beratung. Die kontinuierliche Außensicht auf interne<br />
Planungsprozesse eröffnet großzügigere Chancen, Perspektiven und Entscheidungskriterien<br />
und unterstützt deren Transparenz.<br />
Allgemein bestehen die Aufgaben von Gestaltungsbeiräten in der Diskussion<br />
und Urteilsfindung über vorgelegte Projekte mit dem Ziel, Empfehlungen für<br />
die Fachausschüsse, den Rat und die Verwaltung zu erarbeiten. Ihre Kompetenz<br />
beschränkt sich also ausschließlich auf Beratungsleistungen. Eine wünschenswerte<br />
Beratung der Architekten und Bauherren kann bei früher Vorlage<br />
eines Projektes Bestandteil des Verfahrens sein, ist aber nicht die Regel.<br />
Gerade in diesem Punkt setzen seitens der Mitglieder vieler Beiräte aktuell<br />
die häufigsten Kritikpunkte an.<br />
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Planungs- und Gestaltungsbeiräte in <strong>NRW</strong><br />
Die Beratung erfolgt sowohl zu Einzelvorhaben als auch zu<br />
städtebaulichen Projekten: Flächennutzungs- und Bebauungspläne,<br />
Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen; Hochbauprojekte,<br />
aber auch Grün- und Freianlagen, Verkehrsbauten<br />
bis hin zu Public-Design-Maßnahmen wie Stadtmöblierung,<br />
Beleuchtungs- und Leitsysteme, in Einzelfällen<br />
sogar Werbeanlagen. Entscheidend ist in aller Regel die<br />
besondere Bedeutung des Vorhabens für das Stadtbild.<br />
Empfehlungen sind weiter üblich zur Art der Planungsverfahren,<br />
zu Architektenwettbewerben. Allgemeiner Konsens<br />
ist, dass Projekte, die die Umsetzung von Wettbewerben<br />
darstellen, im Beirat nicht weiter behandelt werden.<br />
Ob die Arbeit der Gestaltungsbeiräte bzw. Beiräte für Stadtplanung<br />
erfolgreich ist, hängt von verschiedenen Rahmenbedingungen<br />
und Faktoren ab, die in der Regel in einer<br />
Geschäftsordnung festgelegt sind: Auswahlverfahren, Qualifikation<br />
und Herkunft der Mitglieder des Beirates, der ihnen<br />
zugestandene Aufgabenbereich und ihre Kompetenzen, der<br />
(möglichst frühe) Zeitpunkt ihrer Beteiligung. Jede Kommune,<br />
jeder Beirat wird diese Fragen neu stellen müssen; auch<br />
wird es individuelle, lokal unterschiedliche Antworten geben<br />
können, gar müssen. Wichtigste Voraussetzung ist und<br />
bleibt aber ein positives Klima unter allen Beteiligten und<br />
das gemeinschaftlich getragene Ziel, die Baukultur in der<br />
Kommune auf ein höheres Niveau zu heben.<br />
Gestaltungsbeiräte und Beiräte für Stadtplanung sind seit<br />
der Erstgründung in Bielefeld 1975 inzwischen in 18 Großund<br />
Mittelstädten des Landes <strong>NRW</strong> etabliert – mit steigender<br />
Tendenz, zuletzt hinzu gekommen sind Beiräte in<br />
Castrop-Rauxel, Mülheim an der Ruhr und im Kreis Soest.<br />
Die Architektenkammer <strong>NRW</strong> lädt ihre Repräsentanten<br />
regelmäßig zu einem Erfahrungsaustausch ein.