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5 Jahre - Landesinitiative StadtBauKultur NRW

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Michael Arns<br />

Als öffentlichste aller Künste unterliegt die Baukunst naturgemäß einer breiten<br />

Beachtung und Diskussion in der Bevölkerung. Denn im Gegensatz zu<br />

den bildenden Künsten unterscheidet sich die Baukunst durch ihre Anwendungs-<br />

bzw. Funktionsbedingtheit; auch dadurch, dass jedes individuelle<br />

architektonische Gestalten öffentliche Auswirkungen hat – und zwar direkte<br />

Auswirkungen auf den Einzelnen, die Nachbarschaft, die Allgemeinheit der<br />

Bürger, auf die Stadt insgesamt.<br />

Die Stadt als soziales und kulturelles Projekt setzt ein hohes Maß an Engagement<br />

voraus. Die Qualität der Stadtgestalt wird von den Bürgerinnen und<br />

Bürgern zunehmend als Mehrwert, als Standort- und Wettbewerbsvorteil<br />

erkannt.<br />

Architektur und Stadtplanung bedürfen einer qualifizierten Beurteilung,<br />

geschichtlicher Kontinuität und bestimmter Formen der Institutionalisierung.<br />

Der Begriff „Baukultur“ beschreibt deshalb nicht nur das realisierte Objekt,<br />

sondern gleichrangig auch den gesamten Planungsprozess. In derart komplexen<br />

Verfahren gilt es, alle Beteiligten und nach Möglichkeit auch eine<br />

breite Öffentlichkeit einzubinden. Hierbei ist die Beratung und Begleitung<br />

durch qualifiziertes Fachwissen unerlässlich.<br />

Ein zentrales diskursives Instrument dazu können die so genannten „Beiräte<br />

für Stadtgestaltung“ (besser und umfassender: „Beiräte für Stadtplanung“)<br />

sein. Inzwischen haben sich diese ehrenamtlich tätigen Gremien in vielen<br />

Städten Nordrhein-Westfalens zu einem effektiven und bewährten Instrument<br />

entwickelt. Der Grundgedanke seit Einführung der ersten Gestaltungsbeiräte<br />

in <strong>NRW</strong> in den 1970er <strong>Jahre</strong>n ist nach wie vor, externes Expertenwissen<br />

und die Erfahrung von Fachleuten in kommunale Planungsprozesse<br />

einzubringen. Der Beirat kann das kommunale Planungsgeschehen auf<br />

mehrfache Weise beleben:<br />

Der Gemeinderat, seine Ausschüsse und die Verwaltung erhalten kompetente,<br />

unabhängige Beratung. Die kontinuierliche Außensicht auf interne<br />

Planungsprozesse eröffnet großzügigere Chancen, Perspektiven und Entscheidungskriterien<br />

und unterstützt deren Transparenz.<br />

Allgemein bestehen die Aufgaben von Gestaltungsbeiräten in der Diskussion<br />

und Urteilsfindung über vorgelegte Projekte mit dem Ziel, Empfehlungen für<br />

die Fachausschüsse, den Rat und die Verwaltung zu erarbeiten. Ihre Kompetenz<br />

beschränkt sich also ausschließlich auf Beratungsleistungen. Eine wünschenswerte<br />

Beratung der Architekten und Bauherren kann bei früher Vorlage<br />

eines Projektes Bestandteil des Verfahrens sein, ist aber nicht die Regel.<br />

Gerade in diesem Punkt setzen seitens der Mitglieder vieler Beiräte aktuell<br />

die häufigsten Kritikpunkte an.<br />

126<br />

Planungs- und Gestaltungsbeiräte in <strong>NRW</strong><br />

Die Beratung erfolgt sowohl zu Einzelvorhaben als auch zu<br />

städtebaulichen Projekten: Flächennutzungs- und Bebauungspläne,<br />

Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen; Hochbauprojekte,<br />

aber auch Grün- und Freianlagen, Verkehrsbauten<br />

bis hin zu Public-Design-Maßnahmen wie Stadtmöblierung,<br />

Beleuchtungs- und Leitsysteme, in Einzelfällen<br />

sogar Werbeanlagen. Entscheidend ist in aller Regel die<br />

besondere Bedeutung des Vorhabens für das Stadtbild.<br />

Empfehlungen sind weiter üblich zur Art der Planungsverfahren,<br />

zu Architektenwettbewerben. Allgemeiner Konsens<br />

ist, dass Projekte, die die Umsetzung von Wettbewerben<br />

darstellen, im Beirat nicht weiter behandelt werden.<br />

Ob die Arbeit der Gestaltungsbeiräte bzw. Beiräte für Stadtplanung<br />

erfolgreich ist, hängt von verschiedenen Rahmenbedingungen<br />

und Faktoren ab, die in der Regel in einer<br />

Geschäftsordnung festgelegt sind: Auswahlverfahren, Qualifikation<br />

und Herkunft der Mitglieder des Beirates, der ihnen<br />

zugestandene Aufgabenbereich und ihre Kompetenzen, der<br />

(möglichst frühe) Zeitpunkt ihrer Beteiligung. Jede Kommune,<br />

jeder Beirat wird diese Fragen neu stellen müssen; auch<br />

wird es individuelle, lokal unterschiedliche Antworten geben<br />

können, gar müssen. Wichtigste Voraussetzung ist und<br />

bleibt aber ein positives Klima unter allen Beteiligten und<br />

das gemeinschaftlich getragene Ziel, die Baukultur in der<br />

Kommune auf ein höheres Niveau zu heben.<br />

Gestaltungsbeiräte und Beiräte für Stadtplanung sind seit<br />

der Erstgründung in Bielefeld 1975 inzwischen in 18 Großund<br />

Mittelstädten des Landes <strong>NRW</strong> etabliert – mit steigender<br />

Tendenz, zuletzt hinzu gekommen sind Beiräte in<br />

Castrop-Rauxel, Mülheim an der Ruhr und im Kreis Soest.<br />

Die Architektenkammer <strong>NRW</strong> lädt ihre Repräsentanten<br />

regelmäßig zu einem Erfahrungsaustausch ein.

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