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Wer die Nachkriegsentwicklung in Deutschland sowie den heutigen Status dieses Landes verstehen<br />

will, dem kann man nur raten, sich die vollständige zwölfminütige Tonbandaufnahme anzuhören, die<br />

zeigt, wie sich Hermann Schäfer (FDP) und Carlo Schmid (SPD) zum legalen Status des besetzten<br />

Deutschlands äussern.<br />

Zwischen Deutschland und den Alliierten des Zweiten Weltkriegs ist bis heute kein Friedensvertrag<br />

unterzeichnet worden. Deutschland wird immer noch als „Feindstaat“ eingestuft. Das Reich selbst hat<br />

nicht kapituliert und niemals aufgehört zu existieren. Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht die<br />

legale Nachfolgerin des Deutschen Reichs, woraus folgt, dass ein Friedensvertrag mit der<br />

Bundesrepublik unter keinen Umständen möglich ist.<br />

Es gibt in Deutschland keine zentrale Regierung oder Autorität, die imstande wäre, die Verantwortung<br />

für die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Verwaltung des Landes sowie die Befolgung der<br />

Forderungen der Siegermächte zu übernehmen. […] Die Regierungen der Vereinigten Staaten von<br />

Amerika, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und Grossbritanniens sowie die<br />

provisorische Regierung der Französischen Republik übernehmen hiermit die oberste<br />

Verfügungsgewalt in bezug auf Deutschland, einschliesslich aller Vollmachten, welche die deutsche<br />

Regierung, das Oberkommando und jeder Bundesstaat sowie jede städtische oder lokale Regierung<br />

oder Behörde besitzen. Die aus den oben genannten Gründen erfolgte Übernahme [der Verantwortung]<br />

bedeutet keine Annexion Deutschlands. (The American Journal of International Law, Band 39, Nr. 3,<br />

Juli 1945, S. 171-178).<br />

***<br />

“Zum Zweck seiner Besetzung wird Deutschland in seinen Grenzen vom 31. Dezember 1937 in drei<br />

Zonen geteilt werden, von denen jede einer der drei Mächte zugewiesen werden wird, sowie in eine<br />

spezielle Zone für Berlin, die von den drei Mächten gemeinsam regiert werden wird.“ (Londoner<br />

Protokoll vom 12. Dezember 1944; die Ausdehnung der Besatzungsvollmachten auf Frankreich<br />

erfolgte erst bei der Jalta-Konferenz vom Februar 1945.)<br />

„Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist das verfassungsgebende Gesetz der<br />

Bundesrepublik Deutschland. Es wurde am 8. Mai 1949 in Bonn gebilligt und trat am 23. Mai in Kraft,<br />

nachdem die Westalliierten des Zweiten Weltkriegs am 12. Mai durch ihre Unterschrift ihre<br />

Zustimmung dazu bekundet hatten. Sein ursprünglicher Geltungsbereich umfasste die Bundesstaaten<br />

der drei westlichen Besatzungszonen, aus denen sich die damalige Bundesrepublik zusammensetzte,<br />

nicht aber Westberlin.“ (Wikipedia)<br />

„Am 10. April 1949 hatten die Westalliierten das Besatzungsstatut ausgearbeitet und dem<br />

Parlamentarischen Rat überreicht. Am 12. Mai wurde es offiziell verkündet. Es sicherte den alliierten<br />

Behörden eine gewisse Anzahl souveräner Rechte zu, beispielsweise auf dem Gebiet der Aussenpolitik<br />

und des Aussenhandels. Jede Veränderung des westdeutschen Grundgesetzes bedurfte der<br />

Genehmigung der Alliierten; bestimmte Gesetze konnten von diesen blockiert werden, und die<br />

Militärgouverneure konnten in Krisenzeiten alle Regierungsgewalt übernehmen. Diese Vorbehalte<br />

wurden von der am 20. Juni errichteten Alliierten Hochkommission als oberster Macht im Staat<br />

überwacht. Am 22. November 1949 unterzeichnete Bundeskanzler Konrad Adenauer, das Petersberger<br />

Abkommen, laut dem anerkannt wurde, dass die Souveränität Westdeutschlands auch weiterhin<br />

beschränkt blieb. Allerdings erweiterte dieses Abkommen gegenüber der ursprünglichen Version des<br />

Besatzungsstatuts die Rechte der deutschen Regierung gegenüber den Westmächten.<br />

„Im Petersburger Abkommen vom 22. November 1949 wurde festgehalten, dass die westdeutsche<br />

Regierung ein Ende des Kriegszustandes wünschte, dieser Bitte jedoch nicht stattgegeben werden

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