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Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit

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Gemeinsame Grundsätze 3<br />

Durchführung der Begutachtung<br />

1 Allgemeine Richtlinien <strong>für</strong> Gutachten im sozialen<br />

Entschädigungsrecht und im Schwerbehindertenrecht<br />

(versorgungs<strong>ärztliche</strong> Gutachten)<br />

Im versorgungs<strong>ärztliche</strong>n Gutachten muss der einzelne Fall unter Beachtung<br />

aller Gegebenheiten möglichst erschöpfend behandelt werden. Die<br />

medizinischen Daten und Folgerungen sind unter Berücksichtigung der <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Begutachtung wichtigen gesetzlichen Vorschriften, Rechtsverordnungen,<br />

Verwaltungsvorschriften, Erlasse, Rundschreiben und Richtlinien klar,<br />

überzeugend und auch <strong>für</strong> den Nichtarzt verständlich zu der versorgungs<strong>ärztliche</strong>n<br />

Beurteilung zu formen. In der rein <strong>ärztliche</strong>n Beurteilung ist der<br />

Sachverständige frei und keinen Weisungen unterworfen. Abweichungen<br />

von der herrschenden medizinischen Lehrmeinung sind als solche zu kennzeichnen<br />

und ausführlich zu begründen. Aus der wissenschaftlichen<br />

Erkenntnis und der <strong>ärztliche</strong>n Erfahrung soll der Sachverständige <strong>die</strong> Sachlichkeit<br />

herleiten, <strong>die</strong> jede Begutachtung erfordert.<br />

2 Fachliche Anforderungen an den Gutachter<br />

Die Sachverständigentätigkeit verlangt eine besondere gutachtliche Ausbildung<br />

und Erfahrung, <strong>die</strong> nicht grundsätzlich bei jedem Arzt vorausgesetzt<br />

werden kann. Der versorgungs<strong>ärztliche</strong> Gutachter bedarf besonderer<br />

Kenntnisse über ursächliche Faktoren von Gesundheitsstörungen, über <strong>die</strong><br />

Auswirkungen von Behinderungen und über <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Begutachtung wichtigen<br />

rechtlichen und versorgungsmedizinischen Begriffe.<br />

Dem Gutachter soll neben den Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften<br />

usw. sowie neben den wichtigsten Auslegungen und Entscheidungen<br />

ausreichendes Fachschrifttum zur Verfügung stehen.<br />

Neben dem ständigen Studium der Fachliteratur sind <strong>für</strong> den Gutachter<br />

auch der Erwerb der Zusatzbezeichnung „Sozialmedizin“, Fortbildungskurse<br />

im Versorgungswesen sowie <strong>die</strong> Abordnung zu Tagungen und Kongressen,<br />

besonders seines Fachgebietes, wichtig. Wesentlich zum gemeinsamen<br />

Verständnis können auch Diskussionen zwischen Versorgungsärzten, medizinischen<br />

Sachverständigen bei den Sozialgerichten, Versorgungsdezernenten<br />

und Richtern der Sozialgerichtsbarkeit beitragen.<br />

Es ist wichtig, dass der Versorgungsarzt – vor allem bei Begutachtungen im<br />

sozialen Entschädigungsrecht – sich auch Kenntnisse über <strong>die</strong> Anforderungen<br />

in den verschiedenen Berufen aneignet. Dazu ist vor allem auf <strong>die</strong> Er-<br />

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