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Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit

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26.12<br />

90 GdB/MdE-Tabelle<br />

GdB/MdE-Grad<br />

GdB/MdE-Grad während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren<br />

nach Entfernung eines Nierenzellkarzinoms (Hypernephrom)<br />

mit Entfernung der Niere<br />

im Stadium T1 (Grading ab G2), T2 N0 M0 . . . . . . . . . . . . . . 60<br />

in anderen Sta<strong>die</strong>n . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . wenigstens 80<br />

nach Entfernung eines Nierenbeckentumors einschließlich<br />

Niere und Harnleiter<br />

im Stadium T1-2 N0 M0 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60<br />

in anderen Sta<strong>die</strong>n . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . wenigstens 80<br />

nach Entfernung eines Nephroblastoms<br />

im Stadium I und II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60<br />

in anderen Sta<strong>die</strong>n . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . wenigstens 80<br />

Schäden der Harnwege<br />

Chronische Harnwegsentzündungen (insbesondere chronische<br />

Harnblasenentzündung)<br />

leichten Grades (ohne wesentliche Miktionsstörungen) . . . . . 0 – 10<br />

stärkeren Grades (mit erheblichen und häufigen Miktionsstörungen)<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 – 40<br />

chronische Harnblasenentzündung mit Schrumpfblase<br />

(Fassungsvermögen unter 100 ml, Blasentenesmen) . . . . . . . . 50 – 70<br />

Bei den nachfolgenden Gesundheitstörungen sind Begleiterscheinungen<br />

(z.B. Hautschäden, Harnwegsentzündungen) ggf.<br />

zusätzlich zu bewerten.<br />

Entleerungsstörungen der Blase (auch durch Harnröhrenverengung)<br />

leichten Grades<br />

(z.B. geringe Restharnbildung, längeres Nachträufeln) . . . . . . 10<br />

stärkeren Grades<br />

(z.B. Notwendigkeit manueller Entleerung, Anwendung eines<br />

Blasenschrittmachers, erhebliche Restharnbildung,<br />

schmerzhaftes Harnlassen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 – 40

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