Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit
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Kausalitätsbeurteilung 211<br />
(5) Die maligne Hyperthermie kann bei entsprechender Anlage als (auch<br />
tödliche) Komplikation einer Narkose mit Relaxanzien auftreten und in Abhängigkeit<br />
vom Operationsanlaß Schädigungsfolge sein.<br />
66 Erkrankungen der Hirn- und Rückenmarkhüllen<br />
Bei den verschiedenen Arten der Meningitis richtet sich <strong>die</strong> Beurteilung der<br />
Zusammenhangsfrage nach dem Grundleiden.<br />
Die Pachymeningosis haemorrhagica interna ist überwiegend eine Krankheit<br />
des vorgerückten Alters, bei der pathogenetisch vielfach chronische<br />
Infektionskrankheiten und Intoxikationen (Alkoholismus) und auch <strong>die</strong><br />
Arteriosklerose eine Rolle spielen. Wird <strong>die</strong>ses Leiden nach einem Schädeltrauma<br />
(im Kindesalter z.B. auch nach einem Schütteltrauma – siehe Nummer<br />
59) manifest (infolge subduraler Blutung), so ist sorgfältig unter<br />
Berücksichtigung des Zeitfaktors zu prüfen, ob das Trauma wesentliche<br />
Bedingung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Blutung ist.<br />
Zur differentialdiagnostischen Abgrenzung gegenüber dem subduralen<br />
Hämatom ist eine histologische Untersuchung nach operativem Eingriff angezeigt.<br />
67 Schädigung peripherer Nerven<br />
Bei Störungen der Nervenwurzeln und der peripheren Nerven ist es wesentlich<br />
zu prüfen, ob und inwieweit Gefügestörungen der Wirbelsäule, direkte<br />
oder indirekte Traumen oder andere Faktoren da<strong>für</strong> verantwortlich sind. Die<br />
Beurteilung des ursächlichen Zusammenhangs richtet sich dann nach dem<br />
Grundleiden bzw. nach der Art der Schädigung.<br />
Polyneuropathien können infektiös, parainfektiös, toxisch oder stoffwechselbedingt<br />
sein und auch serogenetisch auftreten. Daneben gibt es idiopathische<br />
Formen, bei denen eine Kannversorgung in Betracht kommt.<br />
68 Neuralgie, Kausalgie, Stumpfbeschwerden<br />
(1) Neuralgien sind im allgemeinen symptomatischer Natur und im Zusammenhang<br />
mit dem Grundleiden zu beurteilen. Eine Ausnahme bildet z.B.<br />
<strong>die</strong> idiopathische Trigeminusneuralgie, von der nur dann gesprochen werden<br />
kann, wenn sich nach eingehender Untersuchung keine <strong>Anhaltspunkte</strong><br />
da<strong>für</strong> ergeben haben, dass exogene Faktoren bei der Entwicklung der<br />
Neuralgie eine Rolle gespielt haben. Sie kann ihrem Wesen nach keine<br />
Schädigungsfolge sein.<br />
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