15.01.2013 Aufrufe

Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit

Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit

Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Kausalitätsbeurteilung 251<br />

oder der Eröffnung manchmal zu ausgedehnten Narben mit Funktionsbehinderung<br />

kommen. Bei tief greifender Zerstörung oder operativer Ausräumung<br />

können Lymphstauungen und in ihrem Gefolge elephantiastische<br />

Verdickungen entstehen.<br />

HAUT<br />

123 Erkrankungen der Haut<br />

Bei einigen Hautkrankheiten ist in der Regel konstitutionellen Faktoren eine<br />

überwiegende Bedeutung beizumessen, wie z.B. bei Psoriasis, atopischem<br />

Ekzem (Ekzema constitutionale = Neurodermitis constitutionalis = endogenes<br />

Ekzem); außergewöhnliche seelische Belastungen können jedoch eine<br />

ursächliche Bedeutung erlangen. Andere Hautkrankheiten beruhen überwiegend<br />

auf äußeren Einflüssen, wie der Einwirkung von chemischen Substanzen<br />

(z.B. beim Kontaktekzem), physikalischen Noxen (z.B. Lichtdermatosen)<br />

oder Infektionen. Häufig wird nur durch das Zusammenwirken von<br />

endogenen und exogenen Faktoren ein Hautleiden erklärt werden können.<br />

Deshalb kann <strong>die</strong> Beantwortung der Frage, ob <strong>die</strong> Manifestation eines Hautleidens<br />

durch einen schädigenden Vorgang verursacht bzw. der Verlauf verschlimmert<br />

worden ist, sehr schwierig sein. Bei bösartigen Hauttumoren<br />

kann nach lange zurückliegenden Schädigungen (z.B. aktinische Keratose,<br />

Narben, Tuberculosis cutis luposa) sowohl mit als auch ohne Brückensymptome<br />

ein ursächlicher Zusammenhang wahrscheinlich sein. Bei einigen<br />

Hautkrankheiten (z.B. Autoimmunkrankheiten) ist eine Kannversorgung in<br />

Erwägung zu ziehen.<br />

HALTUNGS- UND BEWEGUNGSORGANE<br />

124 Allgemeines<br />

(1) Verletzungen und Erkrankungen an den Haltungs- und Bewegungsorganen<br />

ziehen häufig auch andere Organsysteme in Mitleidenschaft (z.B. Nerven,<br />

Gefäße) und können unter bestimmten Voraussetzungen an nicht<br />

unmittelbar betroffenen Teilen der Haltungs- und Bewegungsorgane sekundäre<br />

Folgen bewirken, was bei der Beurteilung der Zusammenhangsfrage<br />

zu beachten ist (siehe auch Nummer 129, Absatz 4).<br />

123<br />

124

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!