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Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit

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GdB/MdE-Tabelle 111<br />

GdB/MdE-Grad<br />

nach Entfernung eines Melanoms im<br />

Stadium I (pT1-2 pN0 M0)<br />

oder eines anderen Hauttumors in den<br />

Sta<strong>die</strong>n pT1-2 pN0-2 M0 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />

in anderen Sta<strong>die</strong>n . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80<br />

Bedingt der nach der Entfernung verbliebene Organschaden<br />

einen GdB/MdE-Grad von 50 oder mehr, ist der während der Heilungsbewährung<br />

anzusetzende GdB/MdE-Grad entsprechend<br />

höher zu bewerten.<br />

26.18 Haltungs- und Bewegungsorgane, rheumatische<br />

Krankheiten<br />

Allgemeines<br />

Dieser Abschnitt umfaßt Haltungsschäden, degenerative Veränderungen,<br />

osteopenische Krankheiten, posttraumatische Zustände, chronische Osteomyelitis,<br />

entzündlich-rheumatische Krankheiten, Kollagenosen und Vaskulitiden<br />

sowie nichtentzündliche Krankheiten der Weichteile.<br />

Der GdB/MdE-Grad <strong>für</strong> angeborene und erworbene Schäden an den Haltungs-<br />

und Bewegungsorganen wird entscheidend bestimmt durch <strong>die</strong><br />

Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigungen (Bewegungsbehinderung,<br />

Minderbelastbarkeit) und <strong>die</strong> Mitbeteiligung anderer Organsysteme. Die<br />

üblicherweise auftretenden Beschwerden sind dabei mitberücksichtigt.<br />

Außergewöhnliche Schmerzen sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen<br />

(siehe Nummer 18 Absatz 8). Schmerzhafte Bewegungseinschränkungen<br />

der Gelenke können schwerwiegender als eine Versteifung sein.<br />

Bei Haltungsschäden und/oder degenerativen Veränderungen an Gliedmaßengelenken<br />

und an der Wirbelsäule (z.B. Arthrose, Osteochondrose) sind<br />

auch Gelenkschwellungen, muskuläre Verspannungen, Kontrakturen oder<br />

Atrophien zu berücksichtigen.<br />

Mit bildgebenden Verfahren festgestellte Veränderungen (z.B. degenerativer<br />

Art) allein rechtfertigen noch nicht <strong>die</strong> Annahme eines GdB/MdE-Grades.<br />

Ebenso kann <strong>die</strong> Tatsache, dass eine Operation an einer Gliedmaße oder an<br />

der Wirbelsäule (z.B. Meniskusoperation, Bandscheibenoperation, Synovialektomie)<br />

durchgeführt wurde, <strong>für</strong> sich allein nicht <strong>die</strong> Annahme eines<br />

GdB/MdE-Grades begründen.<br />

Fremdkörper beeinträchtigen <strong>die</strong> Funktion nicht, wenn sie in Muskel oder<br />

Knochen reaktionslos eingeheilt sind und durch ihre Lage keinen ungünstigen<br />

Einfluß auf Gelenke, Nerven oder Gefäße ausüben.<br />

26.18

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