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Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit

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Kausalitätsbeurteilung 269 143<br />

Über Blutkrankheiten infolge ionisierender Strahlen siehe Nummer 122 Absätze<br />

5 und 6.<br />

(2) Folgen nichtionisierender Strahlung (z.B. Radar) sind nur bei hochgradiger<br />

Exposition in Form von thermischen Schäden (insbesondere Katarakt)<br />

nachgewiesen.<br />

b) Schädigung durch elektrischen Strom<br />

(1) In Abhängigkeit von Stromstärke, Stromart, Stromweg und Dauer der<br />

Einwirkung, denen der Betroffene ausgesetzt war, können organische Dauerschäden<br />

auftreten. Der Strom kann einerseits zu Reizwirkungen auf erregbare<br />

Gewebe und anderseits zu Wärmewirkungen führen. Der Stromweg<br />

kann aus Strommarken an der Haut erschlossen werden. Das Vorhandensein<br />

von Strommarken ist jedoch nicht Voraussetzung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Anerkennung einer<br />

Schädigungsfolge.<br />

(2) Bei niedrigen Spannungen (50 bis 1000 Volt) können bei entsprechender<br />

Stromstärke und vorwiegend bei Wechselstrom am Herzen Kammerflimmern<br />

und auch andere Rhythmusstörungen auftreten, <strong>die</strong> – soweit sie überlebt<br />

werden – in der Regel keine Dauerschäden hinterlassen. Auch Hirnfunktionsstörungen<br />

sind im allgemeinen vorübergehend. In Einzelfällen sind bleibende<br />

zerebrale Schäden beobachtet worden. Veränderungen am Rückenmark<br />

sind ebenfalls selten und haben oft eine relativ günstige Prognose.<br />

(3) Bei Hochspannungsunfällen (auch bei Blitzschlag) treten vor allem äußere<br />

und innere Verbrennungen und innere Verkochungen auf. Der Nachweis<br />

und <strong>die</strong> Lokalisation der Strommarken erleichtert <strong>die</strong> Zusammenhangsbeurteilung.<br />

Schäden an den Haltungs- und Bewegungsorganen (wie Muskelrisse,<br />

Muskelzerstörungen, Knochenbrüche, Hitzesprünge in den Knochen)<br />

und bleibende Rückenmarkschäden sind beschrieben worden. Durch<br />

Muskelzerfall (Crush-Syndrom) kann es zu einem bleibenden Nierenschaden<br />

kommen.<br />

(4) Liegen Augen oder Ohren im Stromfluss, können u.a. Katarakte, Uveitis,<br />

retrobulbäre Neuritis, Aderhautrisse bzw. Schwerhörigkeit auftreten.<br />

(5) Bei Elektrotraumen, <strong>die</strong> mit ausgedehnten Verbrennungen oder Nekrosen<br />

einhergehen, ist mit entsprechenden Komplikationen zu rechnen (siehe<br />

unter c, Absatz 4).<br />

c) Schädigung durch Hitze<br />

(1) Bei Exposition gegenüber strahlender Hitze kann es zu tetanieähnlichen<br />

Hitzekrämpfen kommen, <strong>die</strong> im allgemeinen nicht zu Dauerschäden führen.<br />

Die Hitzeerschöpfung bleibt ohne Dauerfolgen.

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