Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit
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220 Soziales Entschädigungsrecht<br />
Schon ein einzelnes Knalltrauma oder Explosionstrauma kann zu einem<br />
bleibenden Innenohrschaden führen. Beim Explosionstrauma ist auch<br />
das Mittelohr – manchmal allein – betroffen. Ein Fortschreiten des Innenohrschadens<br />
nach Knall- oder Explosionstrauma ist selten. Eine Progre<strong>die</strong>nz<br />
nach Wegfall der Exposition kann nur dann als Schädigungsfolge<br />
angesehen werden, wenn auf eine erhebliche primäre Hörschädigung<br />
(wenigstens mehrere Stunden nach dem Trauma stark ausgeprägte<br />
Schwerhörigkeit) geschlossen werden kann und andere Noxen (z.B. Degeneration,<br />
Alterung) als wesentliche Bedingung der Progre<strong>die</strong>nz nicht in<br />
Betracht kommen. Hierzu ist zu beachten, ob <strong>die</strong> Progre<strong>die</strong>nz der<br />
Schwerhörigkeit unmittelbar nach dem Trauma oder nach einer Latenzzeit<br />
eingesetzt hat. Es können zwar Latenzzeiten von mehreren Jahren vorkommen;<br />
in solchen Fällen müssen aber besonders eingehende Untersuchungen<br />
zum Ausschluss schädigungsfremder Ursachen durchgeführt<br />
werden.<br />
Lärmeinwirkungen (Beurteilungspegel ab 85 dB[A]) über einen längeren<br />
Zeitraum können Dauerschäden verursachen; sie sind in der Regel seitengleich,<br />
nehmen unter weiterer Exposition zu, führen aber nicht zur Taubheit.<br />
Ein schädigungsbedingtes Fortschreiten der Schwerhörigkeit nach<br />
Wegfall der Lärmeinwirkung ist nicht erwiesen.<br />
(3) Die durch Schädeltraumen entstandenen Innenohrschäden verschlechtern<br />
sich in der Regel nicht. Eine Progre<strong>die</strong>nz kann nur selten als Schädigungsfolge<br />
angesehen werden, wobei dann <strong>die</strong> gleichen Voraussetzungen<br />
wie bei einer progre<strong>die</strong>nten Schwerhörigkeit nach Knall- oder Explosionstrauma<br />
erfüllt sein müssen (s. Absatz 2).<br />
(4) Innenohrschädigungen können Störungen des Gleichgewichtsorgans<br />
zur Folge haben, wobei <strong>die</strong>se dann in enger zeitlicher Verbindung mit der<br />
schädigenden Einwirkung auftreten. Die Symptome, z.B. Schwindelerscheinungen,<br />
klingen in der Regel im Laufe von Monaten ab bzw. können durch<br />
zentrale Regulationsvorgänge kompensiert werden.<br />
(5) Der Hörsturz ist eine plötzlich auftretende, meist einseitige Innenohrschwerhörigkeit<br />
bis -taubheit; <strong>die</strong> Ursache ist noch weitgehend ungeklärt.<br />
Ätiopathogenetisch werden akute lokale Durchblutungs- und Stoffwechselstörungen<br />
sowie Virusinfektionen diskutiert. Eine Kannversorgung ist in Betracht<br />
zu ziehen.<br />
(6) Auch bei der Menière-Krankheit ist <strong>die</strong> Ursache unzureichend geklärt,<br />
so dass auch hier eine Kannversorgung in Betracht kommt. Möglicherweise<br />
besteht ätiopathogenetisch eine enge Verwandtschaft mit dem Hörsturz.