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Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit

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86<br />

220 Soziales Entschädigungsrecht<br />

Schon ein einzelnes Knalltrauma oder Explosionstrauma kann zu einem<br />

bleibenden Innenohrschaden führen. Beim Explosionstrauma ist auch<br />

das Mittelohr – manchmal allein – betroffen. Ein Fortschreiten des Innenohrschadens<br />

nach Knall- oder Explosionstrauma ist selten. Eine Progre<strong>die</strong>nz<br />

nach Wegfall der Exposition kann nur dann als Schädigungsfolge<br />

angesehen werden, wenn auf eine erhebliche primäre Hörschädigung<br />

(wenigstens mehrere Stunden nach dem Trauma stark ausgeprägte<br />

Schwerhörigkeit) geschlossen werden kann und andere Noxen (z.B. Degeneration,<br />

Alterung) als wesentliche Bedingung der Progre<strong>die</strong>nz nicht in<br />

Betracht kommen. Hierzu ist zu beachten, ob <strong>die</strong> Progre<strong>die</strong>nz der<br />

Schwerhörigkeit unmittelbar nach dem Trauma oder nach einer Latenzzeit<br />

eingesetzt hat. Es können zwar Latenzzeiten von mehreren Jahren vorkommen;<br />

in solchen Fällen müssen aber besonders eingehende Untersuchungen<br />

zum Ausschluss schädigungsfremder Ursachen durchgeführt<br />

werden.<br />

Lärmeinwirkungen (Beurteilungspegel ab 85 dB[A]) über einen längeren<br />

Zeitraum können Dauerschäden verursachen; sie sind in der Regel seitengleich,<br />

nehmen unter weiterer Exposition zu, führen aber nicht zur Taubheit.<br />

Ein schädigungsbedingtes Fortschreiten der Schwerhörigkeit nach<br />

Wegfall der Lärmeinwirkung ist nicht erwiesen.<br />

(3) Die durch Schädeltraumen entstandenen Innenohrschäden verschlechtern<br />

sich in der Regel nicht. Eine Progre<strong>die</strong>nz kann nur selten als Schädigungsfolge<br />

angesehen werden, wobei dann <strong>die</strong> gleichen Voraussetzungen<br />

wie bei einer progre<strong>die</strong>nten Schwerhörigkeit nach Knall- oder Explosionstrauma<br />

erfüllt sein müssen (s. Absatz 2).<br />

(4) Innenohrschädigungen können Störungen des Gleichgewichtsorgans<br />

zur Folge haben, wobei <strong>die</strong>se dann in enger zeitlicher Verbindung mit der<br />

schädigenden Einwirkung auftreten. Die Symptome, z.B. Schwindelerscheinungen,<br />

klingen in der Regel im Laufe von Monaten ab bzw. können durch<br />

zentrale Regulationsvorgänge kompensiert werden.<br />

(5) Der Hörsturz ist eine plötzlich auftretende, meist einseitige Innenohrschwerhörigkeit<br />

bis -taubheit; <strong>die</strong> Ursache ist noch weitgehend ungeklärt.<br />

Ätiopathogenetisch werden akute lokale Durchblutungs- und Stoffwechselstörungen<br />

sowie Virusinfektionen diskutiert. Eine Kannversorgung ist in Betracht<br />

zu ziehen.<br />

(6) Auch bei der Menière-Krankheit ist <strong>die</strong> Ursache unzureichend geklärt,<br />

so dass auch hier eine Kannversorgung in Betracht kommt. Möglicherweise<br />

besteht ätiopathogenetisch eine enge Verwandtschaft mit dem Hörsturz.

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