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Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit

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26.4<br />

50 GdB/MdE-Tabelle<br />

Polyneuropathien<br />

Bei den Polyneuropathien können sich Funktionsbeeinträchtigungen – zum<br />

Teil abhängig von der Ursache – überwiegend aus motorischen Ausfällen<br />

(mit Muskelatrophien) oder mehr oder allein aus sensiblen Störungen und<br />

schmerzhaften Reizerscheinungen ergeben. Der GdB/MdE-Grad motorischer<br />

Ausfälle ist in Analogie zu den peripheren Nervenschäden (siehe Nummer<br />

26.18) einzuschätzen. Bei den sensiblen Störungen und Schmerzen ist<br />

zu berücksichtigen, dass schon leichte Störungen zu Beeinträchtigungen –<br />

z.B. bei Feinbewegungen – führen können.<br />

Spina bifida<br />

Der GdB/MdE-Grad wird durch das Ausmaß des Rückenmarkschadens (siehe<br />

oben) bestimmt. Daneben sind häufig ein Hydrozephalus und eine entsprechende<br />

Hirnschädigung zu berücksichtigen.<br />

26.4 Sehorgan<br />

Die Sehbehinderung umfasst alle Störungen des Sehvermögens. Für <strong>die</strong><br />

Beurteilung ist in erster Linie <strong>die</strong> korrigierte Sehschärfe (Prüfung mit Gläsern)<br />

maßgebend; daneben sind u.a. Ausfälle des Gesichtsfeldes und des<br />

Blickfeldes zu berücksichtigen.<br />

Neben den Funktionen des Sehvermögens sind auch nachweisbare Reizerscheinungen,<br />

Tränenträufeln, Empfindlichkeit gegen äußere Einwirkungen<br />

(Licht, Staub, Chemikalien usw.) sowie andere Erkrankungen des Auges und<br />

seiner Umgebung zu beachten.<br />

Die Sehschärfe ist grundsätzlich den Empfehlungen der Deutschen Ophthalmologischen<br />

Gesellschaft (DOG) entsprechend nach DIN 58220 zu prüfen,<br />

Abweichungen hiervon sind nur in Ausnahmefällen (z.B. bei Bettlägerigkeit<br />

oder Kleinkindern) zulässig. Die übrigen Partialfunktionen des<br />

Sehvermögens sind nur mit Geräten und Methoden zu prüfen, <strong>die</strong> den<br />

Richtlinien der DOG entsprechend eine gutachtenrelevante einwandfreie<br />

Beurteilung erlauben. Bei Nystagmus richtet sich der GdB/MdE-Wert nach<br />

der Sehschärfe, <strong>die</strong> bei einer Lesezeit von maximal einer Sekunde pro Landolt-Ring<br />

festgestellt wird.<br />

Hinsichtlich der Gesichtsfeldbestimmung bedeutet <strong>die</strong>s, dass nur Ergebnisse<br />

der manuell-kinetischen Perimetrie entsprechend der Marke Goldmann<br />

III/4 verwertet werden dürfen.<br />

Bei der Beurteilung von Störungen des Sehvermögens ist darauf zu achten,<br />

dass der morphologische Befund <strong>die</strong> Sehstörungen erklärt.

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