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Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit

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256 Soziales Entschädigungsrecht<br />

säule, zusammen mit einer Anhebung des Schultergürtels der Amputationsseite.<br />

Diese Erscheinungen stellen im allgemeinen keine zusätzliche Behinderung,<br />

sondern einen Ausgleich der durch <strong>die</strong> Amputation veränderten<br />

Statik dar.<br />

Nach Verlust einer unteren Extremität kann – statisch bedingt und fast<br />

immer mit einem Beckenschiefstand verbunden – ebenfalls eine kompensatorische<br />

seitliche Verbiegung der Wirbelsäule auftreten, <strong>die</strong> dann meist<br />

großbogig verläuft. Von entscheidender Bedeutung können hierbei vor<br />

allem <strong>die</strong> langdauernde Benutzung einer nicht längengerechten Prothese,<br />

<strong>die</strong> Unmöglichkeit des Tragens einer Prothese, erhebliche Bewegungseinschränkungen<br />

der verbliebenen Gelenke oder erschwerter Prothesengang<br />

infolge ungünstiger Stumpfverhältnisse sein.<br />

Liegt bei einem einseitig Beinamputierten eine seitliche Verbiegung der<br />

Wirbelsäule ohne solche Begleit- oder Folgeerscheinungen des Gliedmaßenverlustes<br />

vor, kann <strong>die</strong> Amputation im allgemeinen nicht als wesentliche<br />

Bedingung der seitlichen Verbiegung angesehen werden.<br />

Nach Amputation einer Gliedmaße im Wachstumsalter muss besonders mit<br />

Verbiegungen der Wirbelsäule und mit entsprechenden Wachstumsstörungen<br />

der Wirbel gerechnet werden.<br />

Nach dem Verlust eines Beines im Oberschenkel kann sich kompensatorisch<br />

eine verstärkte Lendenlordose ausbilden, besonders bei einer Stumpfbeugekontraktur.<br />

Bei der Beurteilung von degenerativen Veränderungen der Wirbelsäule bei<br />

Amputierten ist zu berücksichtigen, dass solche Veränderungen als Verschleißerscheinungen<br />

auch bei Nichtamputierten häufig festzustellen sind.<br />

Einem Gliedmaßenverlust kann nur dann eine wesentliche Bedeutung <strong>für</strong><br />

degenerative Wirbelsäulenveränderungen beigemessen werden, wenn<br />

infolge des Gliedmaßenverlustes eine nicht ausgleichbare Biegung der<br />

Wirbelsäule vorliegt und so weit sich <strong>die</strong> degenerativen Veränderungen<br />

allein oder bevorzugt in <strong>die</strong>sem Bereich (konkavseitig) befinden.<br />

Im übrigen ist zu beachten, dass sog. Wirbelsäulensyndrome auch durch<br />

das Zusammenwirken von schädigungsunabhängigen degenerativen Veränderungen<br />

und amputationsbedingten Ausgleichsbiegungen zustande<br />

kommen können; es hängt dann vom Ausmaß der degenerativen Veränderungen<br />

und der Art und dem Ausmaß der amputationsbedingten Biegungen<br />

ab, ob letztere als wesentliche Bedingung angesehen werden können.<br />

Eine Verschlimmerung von Wirbelsäulenschäden durch einen Gliedmaßenverlust<br />

kommt in Betracht, wenn sich <strong>die</strong> Änderung der Statik nach der

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