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Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit

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32 Gemeinsame Grundbegriffe<br />

Anschließend kommt Hilflosigkeit hier noch in Betracht – und dann oft<br />

bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres –, soweit Folgen des aktiven<br />

Prozesses (z.B. Myo-, Perikarditis, Amyloidose) entsprechende Hilfen<br />

erfordern.<br />

r) Bei der Osteogenesis imperfecta ist <strong>die</strong> Frage der Hilflosigkeit, soweit<br />

nicht Funktionseinschränkungen der Gliedmaßen allein Hilflosigkeit<br />

bedingen, von der Häufigkeit der Knochenbrüche abhängig. In der<br />

Regel bedingen zwei oder mehr Knochenbrüche pro Jahr Hilflosigkeit.<br />

Hilflosigkeit aufgrund einer solchen Bruchneigung ist solange anzunehmen,<br />

bis ein Zeitraum von zwei Jahren ohne Auftreten von<br />

Knochenbrüchen abgelaufen ist, längstens jedoch bis zur Vollendung<br />

des 16. Lebensjahres.<br />

s) Bei klinisch gesicherter Typ-I-Allergie gegen schwer vermeidbare Allergene<br />

(z.B. bestimmte Nahrungsmittel), bei der aus dem bisherigen<br />

Verlauf auf <strong>die</strong> Gefahr lebensbedrohlicher anaphylaktischer Schocks<br />

zu schließen ist, ist Hilflosigkeit – in der Regel bis zum Ende des 12.<br />

Lebensjahres – anzunehmen (ständige Überwachung zur Allergenvermeidung<br />

– z.B. durch strenge Einhaltung einer Diät –, Notwendigkeit<br />

ständiger Bereitschaft einer Hilfsperson wegen der Gefahr eines<br />

anaphylaktischen Schocks).<br />

t) Bei der Zöliakie kommt Hilflosigkeit nur ausnahmsweise in Betracht,<br />

wenn <strong>die</strong> Krankheit so spät festgestellt wurde, dass es bereits zu schweren<br />

Auswirkungen gekommen ist. Auch in solchen Fällen ist durch Einstellung<br />

auf eine entsprechende Diät eine Konsoli<strong>die</strong>rung des Zustandes<br />

nach etwa einem Jahr erreicht. Danach sind – wie auch nach rechtzeitiger<br />

Feststellung der Zöliakie – <strong>die</strong> Auswirkungen der Krankheit bei<br />

Kindern – auch bei gelegentlichen Diätfehlern – so gering, dass keine<br />

Hilfeleistungen in einem Umfang erforderlich sind, der <strong>die</strong> Annahme<br />

von Hilflosigkeit rechtfertigen könnte. Der Umfang der notwendigen<br />

Hilfeleistungen bei der Zöliakie ist regelmäßig wesentlich geringer als<br />

etwa bei Kindern mit Phenylketonurie oder mit Diabetes mellitus.<br />

(5) Bei selteneren, in Absatz 4 nicht genannten Behinderungen ist <strong>die</strong> Frage<br />

der Hilflosigkeit unter Berücksichtigung des im Einzelfall erforderlichen<br />

Hilfebedarfs zu beurteilen.<br />

(6) Wenn bei Kindern und Jugendlichen Hilflosigkeit festgestellt worden ist,<br />

muss bei der Beurteilung der Frage einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse<br />

(siehe Nummer 24) folgendes beachtet werden:<br />

Die Voraussetzungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Annahme von Hilflosigkeit können nicht nur infolge<br />

einer Besserung der Gesundheitsstörungen, sondern auch dadurch

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