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Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit

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115<br />

244 Soziales Entschädigungsrecht<br />

(4) Potenzstörungen (erektile Dysfunktion) können Begleiterscheinungen<br />

organischer oder psychischer Störungen sowie medikamentenbedingt sein.<br />

Die Beurteilung richtet sich nach dem Grundleiden.<br />

(5) Bei Hydrozelen (sog. Wasserbrüchen) ist ein ursächlicher Zusammenhang<br />

mit einem schädigenden Vorgang im allgemeinen unwahrscheinlich,<br />

es sei denn, dass ein schweres Trauma oder eine Erkrankung von Hoden und<br />

Nebenhoden als Ursache nachgewiesen ist.<br />

(6) Für <strong>die</strong> Entstehung einer Varikozele (sog. Krampfaderbruch) ist wie bei<br />

den Krampfadern im allgemeinen eine konstitutionelle Gewebsschwäche<br />

wesentliche Bedingung. Äußere Faktoren haben nur selten eine ursächliche<br />

Bedeutung. Die Beurteilung entspricht der bei Krampfadern (siehe Nummer<br />

96).<br />

(7) Eine Vergewaltigung als Schädigung kann sowohl zu Körperschäden als<br />

auch zu seelischen Störungen (siehe Nummer 71, Seite 251) führen. Bei<br />

Vergewaltigungen erworbene Infektionen, auch venerischer Art, sind als<br />

Schädigung anzusehen.<br />

115Schäden der weiblichen Geschlechtsorgane<br />

(1) Durch Gewalteinwirkung kann es zu vorübergehenden oder dauernden<br />

Veränderungen an den Geschlechtsorganen (auch mit Beteiligung der Harnröhre)<br />

kommen.<br />

(2) Entzündliche Veränderungen der Geschlechtsorgane können auf direktem<br />

Wege, auf dem Blutwege oder durch Übergreifen von Nachbarorganen<br />

aus entstehen.<br />

Für akute und chronische entzündliche Veränderungen können exogene<br />

Einwirkungen wesentliche Bedingung sein. Als solche kommen u.a. in<br />

Frage: ungünstige hygienische Verhältnisse, Resistenzminderung durch<br />

übermäßige körperliche und gegebenenfalls zusätzliche langanhaltende<br />

außergewöhnliche seelische Belastungen, ungenügende Behandlungsmöglichkeiten.<br />

Nach Entzündungen entstehen nicht selten dauernde Organveränderungen<br />

(z.B. Verwachsungen, Saktosalpinx, Tuboovarialzyste).<br />

(3) Bezüglich der Tuberkulose der Unterleibsorgane wird auf Nummer 55<br />

Absatz 7 verwiesen; über <strong>die</strong> echten Geschwülste siehe Nummer 142.<br />

(4) Als Folge nichttraumatischer, umweltbedingter schädigender Einwirkungen<br />

(Hunger, Flucht, Kasernierung oder Haft in Verbindung mit anderen<br />

Belastungen) treten nicht selten Menstruationsstörungen bis zu langdauerndem<br />

Aussetzen der Periode auf. Im allgemeinen verschwinden <strong>die</strong>se

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