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Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit

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202 Soziales Entschädigungsrecht<br />

Hirnverletzung und ihre Folgen einerseits und der physiologische Alterungsprozess<br />

oder pathologische Prozesse (z.B. Demenz vom Alzheimer-<br />

Typ, Multiinfarktsyndrom) andererseits <strong>für</strong> <strong>die</strong> Verschlechterung haben<br />

(siehe Nummer 47, Absätze 2 und 3).<br />

Eine vorzeitige Entstehung oder Akzentuierung einer zerebralen Gefäßsklerose<br />

bei Hirnverletzten ist bisher nicht erwiesen. Andererseits konnten<br />

bei hirnpathologischen Untersuchungen in der Umgebung alter Hirnnarben<br />

nach offenen Hirnverletzungen Gefäßveränderungen in Form von Fibrosen<br />

als Folgen der Wundheilungen festgestellt werden; in solchen Bezirken<br />

kann es im Zuge der Alterung zu Mangeldurchblutungen kommen, <strong>die</strong> dann<br />

aber wesentlich durch <strong>die</strong> Verletzung bedingt sind. Klinisch kann daraus<br />

eine Verschlechterung der Hirnverletzungsfolgen resultieren (z.B. Wiederauftreten<br />

oder Verdeutlichung früher vorhandener Hirnfunktionsstörungen<br />

oder Auftreten von Nachbarschaftssymptomen).<br />

Ferner ist zu beachten, dass bei den traumatischen Hirnschäden im Alter<br />

infolge einer allgemeinen Verminderung der Kompensationsfähigkeit des<br />

Gehirns Hirnverletzungssymptome, <strong>die</strong> sich in den ersten Jahren nach dem<br />

Trauma gebessert hatten, wieder stärker in Erscheinung treten können.<br />

Für <strong>die</strong> Beurteilung einer Verschlechterung zerebraler Störungen bei Hirnverletzten<br />

im Alter ergibt sich daraus: Wenn es zu einer Akzentuierung<br />

schon vorher vorhandener Störungen, oder zu neuen Störungen, <strong>die</strong> als<br />

Nachbarschaftssymptome angesehen werden können, kommt, dann kann<br />

<strong>die</strong>ses Neue oder <strong>die</strong>ses Mehr an Störungen wesentlich durch <strong>die</strong> Hirnverletzung<br />

mitbestimmt sein, wobei nach offenen Hirnverletzungen eher zu<br />

<strong>die</strong>ser Beurteilung zu kommen ist als nach gedeckten.<br />

Eine Zunahme zerebraler Störungen, insbesondere eine Progre<strong>die</strong>nz des<br />

Psychosyndroms, kann außerdem wesentlich durch <strong>die</strong> Hirnverletzung<br />

bedingt oder mitbedingt sein, wenn <strong>die</strong>se zu hirnorganischen Anfällen<br />

geführt hat, vor allem, wenn <strong>die</strong> Anfälle im Alter häufiger geworden sind.<br />

Gegen eine wesentliche Mitwirkung der Hirnverletzungsfolgen bei Verschlechterungen<br />

im Alter sprechen neuartige Ausfallserscheinungen, <strong>die</strong><br />

weder als Nachbarschaftssymptome gedeutet noch sonst mit der Lokalisation<br />

und Ausdehnung der Hirnverletzung in Beziehung gebracht werden können.<br />

Im übrigen ist zu beachten, in welchem Zeitraum sich neue Störungen<br />

entwickelt und welchen Umfang sie haben. Wenn im Zuge der Alterung<br />

neue Störungen sehr langsam in Erscheinung getreten sind, kann <strong>die</strong>s <strong>die</strong><br />

Annahme einer wesentlichen Mitwirkung der Hirnverletzung – zumindest<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> ersten Jahre der Progre<strong>die</strong>nz – mehr stützen, als wenn <strong>die</strong> Verschlechterung<br />

des Zustandes sehr schnell eingetreten ist und sogleich einen

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