15.01.2013 Aufrufe

Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit

Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit

Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Begriffe · Rechtsgrundlagen 159<br />

folgen ein schweres schädigungsunabhängiges Leiden vorgelegen hat, das<br />

nach <strong>ärztliche</strong>r Erfahrung ohne <strong>die</strong> Schädigungsfolgen noch nicht zu <strong>die</strong>sem<br />

Zeitpunkt, jedoch in einem späteren Stadium in absehbarer Zeit <strong>für</strong><br />

sich allein zum Tode geführt hätte. In einem solchen Fall ist der Tod dann als<br />

Schädigungsfolge anzusehen, wenn der Beschädigte ohne <strong>die</strong> Schädigungsfolgen<br />

wahrscheinlich mindestens ein Jahr länger gelebt hätte. Der<br />

<strong>ärztliche</strong>n Beurteilung sind hierbei Grenzen gesetzt; eine besonders sorgfältige<br />

Abwägung aller Umstände ist geboten.<br />

(5) Eine aus <strong>die</strong>nstlichen Gründen oder wegen Schädigungsfolgen unterbliebene<br />

rechtzeitige oder richtige Behandlung kann Ursache des Todes<br />

sein (siehe Nummer 44).<br />

(6) Häufig kann der ursächliche Zusammenhang zwischen Schädigung und<br />

Tod ohne Leichenöffnung nicht zutreffend beurteilt werden. Deshalb ist,<br />

wenn irgend möglich, <strong>die</strong> Zustimmung der Hinterbliebenen zur Leichenöffnung<br />

rechtzeitig einzuholen.<br />

47 Vorschaden, Nachschaden, Folgeschaden<br />

(1) Ein Vorschaden ist eine schädigungsunabhängige Gesundheitsstörung,<br />

<strong>die</strong> bei Eintritt der Schädigung bereits nachweisbar bestanden hat. Beim<br />

Vorliegen eines Vorschadens ist bei der Bemessung der schädigungsbedingten<br />

MdE folgendes zu beachten:<br />

a) Wenn sich Vorschaden und Schädigungsfolge an verschiedenen Körperteilen<br />

befinden und sich gegenseitig nicht beeinflussen, so ist der Vorschaden<br />

ohne Bedeutung.<br />

Beispiel: Vorschaden: Verlust eines Auges; MdE 30 v.H.,<br />

Schädigungsfolge: Leberzirrhose mit einer MdE um 80 v.H.<br />

Die MdE <strong>für</strong> den Augenverlust bleibt unberücksichtigt;<br />

MdE durch Schädigungsfolge 80 v.H.<br />

b) Hat <strong>die</strong> Schädigung eine vorgeschädigte Gliedmaße oder ein vorgeschädigtes<br />

Organ betroffen, muss <strong>die</strong> schädigungsbedingte MdE niedriger sein<br />

als <strong>die</strong> MdE, <strong>die</strong> sich aus dem nun bestehenden Gesamtschaden ergibt, es<br />

sei denn, dass der Vorschaden nach seinem Umfang oder nach seiner Art<br />

keine wesentliche Bedeutung <strong>für</strong> <strong>die</strong> gesamte Gesundheitsstörung hat. Die<br />

schädigungsbedingte MdE lässt sich dabei nicht einfach dadurch ermitteln,<br />

dass <strong>die</strong> MdE des Vorschadens rein rechnerisch von der MdE des Gesamtschadens<br />

abgezogen wird; maßgeblich ist, zu welchem zusätzlichen anatomischen<br />

und funktionellen Verlust <strong>die</strong> Schädigung geführt hat.<br />

47

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!