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Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit

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104<br />

105<br />

106<br />

232 Soziales Entschädigungsrecht<br />

104 Verlust oder Schädigung von Zähnen durch<br />

Gewalteinwirkung<br />

Als Schädigungsfolge muss angesehen werden<br />

a) der sofortige Verlust von Zähnen oder Zahnteilen durch geeignete<br />

Gewalteinwirkung,<br />

b) der spätere Verlust von durch Gewalteinwirkung beschädigten Zähnen,<br />

c) der Verlust von Zähnen, <strong>die</strong> durch längeres Schienentragen geschädigt<br />

sind, wenn <strong>die</strong>s als Heilmaßnahme einer Schädigungsfolge notwendig<br />

war.<br />

Bei weiterem Zahnverlust ist zu prüfen, ob Ersatzstücke, Verschlussplatten<br />

oder Kieferfunktionsstörungen hier<strong>für</strong> eine wesentliche Bedingung sind.<br />

105 Erkrankungen der Speiseröhre<br />

Von den Erkrankungen der Speiseröhre, <strong>die</strong> nicht wie Ösophagusvarizen<br />

Symptome anderer Erkrankungen sind, werden als Schädigungsfolge z.B.<br />

<strong>die</strong> narbigen Verengungen und <strong>die</strong> durch Zug entstandenen Ausstülpungen<br />

(Traktionsdivertikel) Berücksichtigung finden müssen, wenn sie durch Umstände<br />

hervorgerufen sind, <strong>die</strong> Folgen einer Schädigung darstellen.<br />

106 Erkrankungen des Magens und des<br />

Zwölffingerdarms<br />

(1) Bei der Gastritis gibt es eine akute und eine chronische Form. Die Diagnose<br />

kann nur durch histologische Untersuchung von Magenschleimhaut<br />

sowie ergänzende mikrobiologische (z.B. Atemtest) und serologische Untersuchungen<br />

– nicht aber durch eine Röntgenuntersuchung – gestellt werden.<br />

(2) Die akute Gastritis wird meist durch exogene Faktoren, wie Infektionen<br />

mit Helicobacter pylori, Intoxikationen, bestimmte Medikamente, Genussmittel<br />

(insbesondere Alkohol), Therapie mit ionisierenden Strahlen, hervorgerufen.<br />

Sie heilt bei geeigneter Behandlung folgenlos aus.<br />

(3) Die chronische Gastritis kann unter ätiopathogenetischen Gesichtspunkten<br />

in eine Autoimmungastritis (Typ A), eine bakteriell durch Helicobacter<br />

pylori hervorgerufene Gastritis (Typ B) und eine chemisch-toxische Gastritis<br />

(Typ C) unterteilt werden.<br />

Die Autoimmungastritis (Typ A) kann isoliert oder zusammen mit Autoimmunkrankheiten<br />

auftreten; eine Kannversorgung ist in Betracht zu ziehen.

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