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Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit

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GdB/MdE-Tabelle 55 26.4<br />

Allseitige Einengung doppelseitig<br />

GdB/MdE-Grad<br />

auf 50° Abstand vom Zentrum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

auf 30° Abstand vom Zentrum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />

auf 10° Abstand vom Zentrum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70<br />

auf 5° Abstand vom Zentrum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />

Allseitige Einengung bei Fehlen des anderen Auges<br />

auf 50° Abstand vom Zentrum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />

auf 30° Abstand vom Zentrum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60<br />

auf 10° Abstand vom Zentrum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90<br />

auf 5° Abstand vom Zentrum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />

Unregelmäßige Gesichtsfeldausfälle,<br />

Skotome im 50°-Gesichtsfeld unterhalb des horizontalen<br />

Meridians, binokular<br />

mindestens 1/3 ausgefallene Fläche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />

mindestens 2/3 ausgefallene Fläche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />

Bei Fehlen eines Auges sind <strong>die</strong> Skotome entsprechend höher<br />

zu bewerten.<br />

Ausfall des Farbensinns . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0<br />

Einschränkung der Dunkeladaptation (Nachtblindheit) oder des<br />

Dämmerungssehens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 – 10<br />

Bei Erkrankung des Auges (z.B. Glaukom, Netzhauterkrankungen)<br />

hängt der GdB/MdE-Grad vor allem vom Ausmaß der Sehbehinderung<br />

(z.B. Sehschärfe, Gesichtsfeld) ab. Darüber hinausgehende<br />

GdB/MdE-Werte kommen nur in Betracht, wenn<br />

zusätzlich über <strong>die</strong> Einschränkung des Sehvermögens hinausgehende<br />

erhebliche Beeinträchtigungen vorliegen.<br />

Nach Hornhauttransplantationen richtet sich der GdB/MdE-Grad<br />

allein nach dem Sehvermögen.

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