Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit
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Gemeinsame Grundbegriffe 31 22<br />
l) Bei Phenylketonurie ist Hilflosigkeit ab Diagnosestellung – in der Regel<br />
bis zum 14. Lebensjahr – anzunehmen (ständige Überwachung und<br />
Anleitung zur genauen Einhaltung der Diät ). Über das 14. Lebensjahr<br />
hinaus kommt Hilflosigkeit in der Regel nur noch dann in Betracht,<br />
wenn gleichzeitig eine relevante Beeinträchtigung der geistigen Entwicklung<br />
vorliegt.<br />
m) Bei der Mukoviszidose ist bei der Notwendigkeit umfangreicher Betreuungsmaßnahmen<br />
(z.B. ständige Überwachung hinsichtlich Bronchialdrainagen<br />
und Inhalationen, Anleitung zur und Überwachung der<br />
Nahrungsaufnahme, psychische Führung) – im Allgemeinen bis zur<br />
Vollendung des 16. Lebensjahres – Hilflosigkeit anzunehmen. Das ist<br />
immer der Fall bei Mukoviszidose, <strong>die</strong> <strong>für</strong> sich allein einen GdB von<br />
wenigstens 50 bedingt (siehe Nummer 26.15). Nach Vollendung des<br />
16. Lebensjahres kommt Hilflosigkeit bei schweren und schwersten<br />
Einschränkungen (s. Nummer 26.15) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres<br />
in Betracht.<br />
n) Bei malignen Erkrankungen (z.B. akute Leukämie) ist Hilflosigkeit <strong>für</strong><br />
<strong>die</strong> Dauer der zytostatischen Intensiv-Therapie anzunehmen (ständige<br />
Überwachung wegen Infektions- und Blutungsgefahr erforderlich).<br />
o) Bei angeborenen, erworbenen oder therapieinduzierten (z.B. nach<br />
Organtransplantation) schweren Immundefekten ist Hilflosigkeit <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
Dauer des Immunmangels, der eine ständige Überwachung wegen der<br />
Infektionsgefahr erforderlich macht, anzunehmen.<br />
p) Bei der Hämophilie ist bei Notwendigkeit der Substitutionsbehandlung<br />
– und damit schon bei einer Restaktivität von antihämophilem Globulin<br />
von 5% und darunter – stets bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres,<br />
darüber hinaus häufig je nach Blutungsneigung (zwei oder mehr ausgeprägte<br />
Gelenkblutungen pro Jahr) und Reifegrad auch noch weitere<br />
Jahre, Hilflosigkeit anzunehmen.<br />
q) Bei der juvenilen chronischen Polyarthritis ist Hilflosigkeit anzunehmen,<br />
solange <strong>die</strong> Gelenksituation eine ständige Überwachung oder andauernd<br />
Hilfestellungen beim Gebrauch der betroffenen Gliedmaßen sowie<br />
Anleitungen zu Bewegungsübungen erfordert, in der Regel bis zur Vollendung<br />
des 16. Lebensjahres, soweit nicht <strong>die</strong> vorliegenden Bewegungsbehinderungen<br />
allein Hilflosigkeit bedingen. Wenn <strong>die</strong> Gelenksituation<br />
allein Hilflosigkeit nicht begründet, ist bei der systemischen<br />
Verlaufsform (Still-Syndrom) und anderen systemischen Bindegewebskrankheiten<br />
(z.B. Lupus erythematodes, Sharp-Syndrom, Dermatomyositis)<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer des aktiven Stadiums Hilflosigkeit anzunehmen.