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Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit

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Gemeinsame Grundbegriffe 31 22<br />

l) Bei Phenylketonurie ist Hilflosigkeit ab Diagnosestellung – in der Regel<br />

bis zum 14. Lebensjahr – anzunehmen (ständige Überwachung und<br />

Anleitung zur genauen Einhaltung der Diät ). Über das 14. Lebensjahr<br />

hinaus kommt Hilflosigkeit in der Regel nur noch dann in Betracht,<br />

wenn gleichzeitig eine relevante Beeinträchtigung der geistigen Entwicklung<br />

vorliegt.<br />

m) Bei der Mukoviszidose ist bei der Notwendigkeit umfangreicher Betreuungsmaßnahmen<br />

(z.B. ständige Überwachung hinsichtlich Bronchialdrainagen<br />

und Inhalationen, Anleitung zur und Überwachung der<br />

Nahrungsaufnahme, psychische Führung) – im Allgemeinen bis zur<br />

Vollendung des 16. Lebensjahres – Hilflosigkeit anzunehmen. Das ist<br />

immer der Fall bei Mukoviszidose, <strong>die</strong> <strong>für</strong> sich allein einen GdB von<br />

wenigstens 50 bedingt (siehe Nummer 26.15). Nach Vollendung des<br />

16. Lebensjahres kommt Hilflosigkeit bei schweren und schwersten<br />

Einschränkungen (s. Nummer 26.15) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres<br />

in Betracht.<br />

n) Bei malignen Erkrankungen (z.B. akute Leukämie) ist Hilflosigkeit <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Dauer der zytostatischen Intensiv-Therapie anzunehmen (ständige<br />

Überwachung wegen Infektions- und Blutungsgefahr erforderlich).<br />

o) Bei angeborenen, erworbenen oder therapieinduzierten (z.B. nach<br />

Organtransplantation) schweren Immundefekten ist Hilflosigkeit <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Dauer des Immunmangels, der eine ständige Überwachung wegen der<br />

Infektionsgefahr erforderlich macht, anzunehmen.<br />

p) Bei der Hämophilie ist bei Notwendigkeit der Substitutionsbehandlung<br />

– und damit schon bei einer Restaktivität von antihämophilem Globulin<br />

von 5% und darunter – stets bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres,<br />

darüber hinaus häufig je nach Blutungsneigung (zwei oder mehr ausgeprägte<br />

Gelenkblutungen pro Jahr) und Reifegrad auch noch weitere<br />

Jahre, Hilflosigkeit anzunehmen.<br />

q) Bei der juvenilen chronischen Polyarthritis ist Hilflosigkeit anzunehmen,<br />

solange <strong>die</strong> Gelenksituation eine ständige Überwachung oder andauernd<br />

Hilfestellungen beim Gebrauch der betroffenen Gliedmaßen sowie<br />

Anleitungen zu Bewegungsübungen erfordert, in der Regel bis zur Vollendung<br />

des 16. Lebensjahres, soweit nicht <strong>die</strong> vorliegenden Bewegungsbehinderungen<br />

allein Hilflosigkeit bedingen. Wenn <strong>die</strong> Gelenksituation<br />

allein Hilflosigkeit nicht begründet, ist bei der systemischen<br />

Verlaufsform (Still-Syndrom) und anderen systemischen Bindegewebskrankheiten<br />

(z.B. Lupus erythematodes, Sharp-Syndrom, Dermatomyositis)<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer des aktiven Stadiums Hilflosigkeit anzunehmen.

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