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Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit

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26.17<br />

108 GdB/MdE-Tabelle<br />

GdB/MdE-Grad<br />

häufiger auftretende Schübe, schwer vermeidbare Noxen<br />

und Allergene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 – 30<br />

schwerer chronischer, über Jahre sich hinziehender Verlauf . 40 – 50<br />

Eine systemische Beteiligung (z.B. des Gastrointestinaltraktes<br />

oder des Kreislaufs) ist ggf. zusätzlich zu berücksichtigen.<br />

Akne<br />

Acne vulgaris<br />

leichteren bis mittleren Grades . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 – 10<br />

schweren Grades mit vereinzelter Abszeß- und Knotenbildung<br />

und entsprechender erheblicher kosmetischer<br />

Beeinträchtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 – 30<br />

Acne conglobata<br />

auf <strong>die</strong> Prädilektionsstellen begrenzte häufige Abszeß- und<br />

Fistelbildungen und lokalisationsbedingte<br />

Beeinträchtigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 – 40<br />

schwerste Formen mit rezidivierenden eitrigen, vernarbenden<br />

axilläringuinalen und nuchalen Abszessen (Acne triade)<br />

und ggf. zusätzlicher Beteiligung des Pilonidalsinus<br />

(Acne tetrade) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . wenigstens 50<br />

Rosazea, Rhinophym<br />

geringe Ausdehnung, kosmetisch nur wenig störend . . . . . . . 0 – 10<br />

stärkere Ausdehnung, entstellende Wirkung . . . . . . . . . . . . . . . 20 – 30<br />

Hautveränderungen bei Autoimmunkrankheiten des Bindegewebes<br />

(z.B. Lupus erythematodes, Dermatomyositis, progressive<br />

systemische Sklerodermie)<br />

auf <strong>die</strong> Prädilektionsstellen begrenzt bei geringer<br />

Ausdehnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 – 10<br />

auf <strong>die</strong> Prädilektionsstellen begrenzt bei stärkerer Ausdehnung,<br />

je nach kosmetischer und funktioneller Auswirkung 20 – 40<br />

über <strong>die</strong> Prädilektionsstellen hinausgehend, ggf. Ulzerationen 50 – 70<br />

Bewegungseinschränkungen in Gelenken und Beteiligungen<br />

anderer Organe sind zusätzlich zu berücksichtigen.

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