Aspekte der morphologischen Analyse des Deutschen - Universität ...
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Syntaktische<br />
Kategorie<br />
Nomen<br />
(Individuennomina)<br />
Kapitel 3: Wortsyntax und Wortsemantik <strong>des</strong> <strong>Deutschen</strong><br />
Typenlogische Kategorie<br />
<br />
77<br />
Informelle<br />
Umschreibung<br />
Einstellige Prädikate<br />
(Mengen)<br />
Beispiele<br />
Frau, Buch<br />
Relationale Nomen Zweistellige Relationen Bru<strong>der</strong>, Sohn<br />
Verben <br />
<br />
<br />
Adjektive <br />
<br />
Ein- bis dreistellige<br />
Relationen<br />
Ein- und zweistellige<br />
Relationen<br />
laufen,<br />
kennen,<br />
geben<br />
frei,<br />
treu<br />
Tabelle 3.8: Beziehung zwischen syntaktischen Typen und typenlogischen Kategorien<br />
Die Anwendung <strong>der</strong> semantischen Grundoperationen in (50) wird jetzt durch das folgende,<br />
universell geltende Prinzip eingeschränkt (nach Fanselow (1985:299)):<br />
(52)<br />
Kein Ergebnis <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> semantischen Operationen in (50) darf <strong>der</strong> Korrelation<br />
aus Tabelle 3.8 und den Bedingungen für die Verteilung von Wortartmerkmalen<br />
wi<strong>der</strong>sprechen; darüber hinaus muß die Konjunktion auf Konjunkte mit gleichem<br />
logischen Typ beschränkt werden.<br />
Wie die freie Anwendung <strong>der</strong> semantischen Operationen aus (50) mit den Restriktionen aus<br />
Tabelle 3.8 interagiert, möchte ich am Beispiel <strong>des</strong> Nomens Anwaltssohn darstellen, <strong>des</strong>sen<br />
syntaktische Struktur in (53) wie<strong>der</strong>gegeben ist:<br />
(53)<br />
N<br />
N N<br />
Anwalt Sohn<br />
� x anwalt'(x) �y<br />
�z<br />
sohn'(y,z)<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Rechtsköpfigkeit deutscher Wortstrukturen ist das Gesamtwort ebenfalls ein<br />
Nomen und muß daher, nach Prinzip (50) und Tabelle 3.8, ein Prädikat bzw. eine<br />
zweistellige Relation denotieren. Durch freie Applikation <strong>der</strong> Operationen aus (50) sind u.a.<br />
folgende Interpretationen herstellbar:<br />
� �x (�y sohn’(x,y) � anwalt’(x)): Die zweite Argumentstelle von sohn’ wird existentiell geschlossen<br />
und, da jetzt beide Konjunkte von gleichem Typ sind – Funktionen von Individuen<br />
zu Wahrheitswerten –, können sie mit � verknüpft werden. Informell bedeutet dies:<br />
x ist ein Sohn von irgend jemandem und x ist Anwalt. Diese Lesart ist zwar nicht die präferierte,<br />
grundsätzlich jedoch nicht ausgeschlossen, vgl.<br />
(54)<br />
Ich hörte, daß gestern dein Anwaltssohn wie<strong>der</strong> mal zu Besuch war. (im Gegensatz zum<br />
Physikersohn)<br />
� �x �y (anwalt’(y) � sohn’(x,y)): Die offene Argumentstelle von �y anwalt’(y) wird existentiell<br />
geschlossen und die Funktion sohn’ auf die existenzquantifizierte Variable y angewandt,<br />
was die bevorzugte Lesart „x ist <strong>der</strong> Sohn eines Anwalts“ ergibt.