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Aspekte der morphologischen Analyse des Deutschen - Universität ...

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Syntaktische<br />

Kategorie<br />

Nomen<br />

(Individuennomina)<br />

Kapitel 3: Wortsyntax und Wortsemantik <strong>des</strong> <strong>Deutschen</strong><br />

Typenlogische Kategorie<br />

<br />

77<br />

Informelle<br />

Umschreibung<br />

Einstellige Prädikate<br />

(Mengen)<br />

Beispiele<br />

Frau, Buch<br />

Relationale Nomen Zweistellige Relationen Bru<strong>der</strong>, Sohn<br />

Verben <br />

<br />

<br />

Adjektive <br />

<br />

Ein- bis dreistellige<br />

Relationen<br />

Ein- und zweistellige<br />

Relationen<br />

laufen,<br />

kennen,<br />

geben<br />

frei,<br />

treu<br />

Tabelle 3.8: Beziehung zwischen syntaktischen Typen und typenlogischen Kategorien<br />

Die Anwendung <strong>der</strong> semantischen Grundoperationen in (50) wird jetzt durch das folgende,<br />

universell geltende Prinzip eingeschränkt (nach Fanselow (1985:299)):<br />

(52)<br />

Kein Ergebnis <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> semantischen Operationen in (50) darf <strong>der</strong> Korrelation<br />

aus Tabelle 3.8 und den Bedingungen für die Verteilung von Wortartmerkmalen<br />

wi<strong>der</strong>sprechen; darüber hinaus muß die Konjunktion auf Konjunkte mit gleichem<br />

logischen Typ beschränkt werden.<br />

Wie die freie Anwendung <strong>der</strong> semantischen Operationen aus (50) mit den Restriktionen aus<br />

Tabelle 3.8 interagiert, möchte ich am Beispiel <strong>des</strong> Nomens Anwaltssohn darstellen, <strong>des</strong>sen<br />

syntaktische Struktur in (53) wie<strong>der</strong>gegeben ist:<br />

(53)<br />

N<br />

N N<br />

Anwalt Sohn<br />

� x anwalt'(x) �y<br />

�z<br />

sohn'(y,z)<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Rechtsköpfigkeit deutscher Wortstrukturen ist das Gesamtwort ebenfalls ein<br />

Nomen und muß daher, nach Prinzip (50) und Tabelle 3.8, ein Prädikat bzw. eine<br />

zweistellige Relation denotieren. Durch freie Applikation <strong>der</strong> Operationen aus (50) sind u.a.<br />

folgende Interpretationen herstellbar:<br />

� �x (�y sohn’(x,y) � anwalt’(x)): Die zweite Argumentstelle von sohn’ wird existentiell geschlossen<br />

und, da jetzt beide Konjunkte von gleichem Typ sind – Funktionen von Individuen<br />

zu Wahrheitswerten –, können sie mit � verknüpft werden. Informell bedeutet dies:<br />

x ist ein Sohn von irgend jemandem und x ist Anwalt. Diese Lesart ist zwar nicht die präferierte,<br />

grundsätzlich jedoch nicht ausgeschlossen, vgl.<br />

(54)<br />

Ich hörte, daß gestern dein Anwaltssohn wie<strong>der</strong> mal zu Besuch war. (im Gegensatz zum<br />

Physikersohn)<br />

� �x �y (anwalt’(y) � sohn’(x,y)): Die offene Argumentstelle von �y anwalt’(y) wird existentiell<br />

geschlossen und die Funktion sohn’ auf die existenzquantifizierte Variable y angewandt,<br />

was die bevorzugte Lesart „x ist <strong>der</strong> Sohn eines Anwalts“ ergibt.

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