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BC-DX 789 05 Jan 2007 Private Verwendung der Meldun

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die Mittelwelle von Radio Vatikan zu starke elektromagnetische Wellen<br />

ausstrahle und damit gegen italienisches Recht verstosse. Angefuehrt wurde<br />

seinerzeit <strong>der</strong> genannte Tatbestand, da Elektrosmog kein Straftatbestand<br />

ist. Die Richter <strong>der</strong> zweiten Instanz entschieden, dass elektromagnetische<br />

Wellen von dem entsprechenden Gesetz nicht erfasst sind und die beiden<br />

freizusprechen seien.<br />

Die gerichtlichen Auseinan<strong>der</strong>setzungen dauern seit 2001, nachdem von einem<br />

"sechsfach erhoehten Leukaemierisiko" in <strong>der</strong> Naehe <strong>der</strong> Sendeanlage<br />

berichtet worden war. Tatsaechlich handelt es sich um einen einzigen Fall,<br />

<strong>der</strong> 2001 im italienischen Wahlkampf von gruenen Politikern aufgegriffen<br />

worden war, waehrend Radio Vatikan auf die "gefuehlte Gefahr" nur mit dem<br />

Hinweis auf die Einhaltung <strong>der</strong> internationalen Normen antworten konnte.<br />

An<strong>der</strong>norts haben Auseinan<strong>der</strong>setzungen ueber Elektrosmog bereits zur<br />

Abschaltung <strong>der</strong> bekaempften Sendeanlagen gefuehrt.<br />

(Dr. Hansjoerg Biener-D, ntt June 15)<br />

Freispruch fuer Mitarbeitende von Radio Vatikan.<br />

Zwei Fuehrungskraefte von Radio Vatikan sind in zweiter Instanz vom<br />

Vorwurf ueberhoehter Strahlenbelastung freigesprochen worden. Das<br />

roemische Berufungsgericht erklaerte am 4. Juni <strong>2007</strong>, <strong>der</strong> fruehere Sen<strong>der</strong>-<br />

Direktor Pasquale Borgomeo und <strong>der</strong> ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende<br />

Kardinal Roberto Tucci seien nicht fuer einen angeblich<br />

gesundheitsgefaehrdenden Elektrosmog <strong>der</strong> Sendeanlagen bei Santa Maria di<br />

Galeria haftbar zu machen. Eine Vorinstanz hatte die beiden Angeklagten im<br />

Mai 20<strong>05</strong> zu jeweils zehn Tagen Haft auf Bewaehrung verurteilt.<br />

Der jetzige Direktor von Radio Vatikan, Pater Fe<strong>der</strong>ico Lombardi erklaert,<br />

<strong>der</strong> Sen<strong>der</strong> habe sich stets an die internationalen Normen und seit 2001<br />

auch an die nationalen italienischen Grenzwerte gehalten. Nach<br />

Buergerprotesten und Gerichtsklagen passte <strong>der</strong> Sen<strong>der</strong> damals die<br />

Abstrahlung seiner Antennen den italienischen Grenzwerten an; zuvor hielt<br />

er sich an die weniger strengen europaeischen Normen. Lombardi: "Der<br />

Freispruch des Berufungsgerichts im Prozess gegen Radio Vatikan ist fuer<br />

uns natuerlich eine gute Nachricht und gibt uns wie<strong>der</strong> Vertrauen in die<br />

italienische Justiz. Wir sind ueberzeugt, dass wir immer sowohl die<br />

Gesetze als auch die Gesundheit <strong>der</strong> Mitarbeiter von Radio Vatikan sowie<br />

<strong>der</strong> Anwohner <strong>der</strong> Sendeanlagen respektiert haben."<br />

Laut Lombardi traegt das Berufungsurteil dazu bei, den "guten Ruf des<br />

Sen<strong>der</strong>s wie<strong>der</strong>herzustellen". Dieser sei durch die "ungerechtfertigten<br />

Anklagen" beschaedigt worden. Zudem haetten die Vorwuerfe<br />

gesundheitsschaedlicher Emissionen unbegruendete Aengste in <strong>der</strong><br />

Bevoelkerung geschuert. "Wir moechten unbedingt betonen, dass es fuer uns<br />

sehr wichtig ist, die Wahrheit wie<strong>der</strong>herzustellen und wir nicht einfach<br />

einen formalen Freispruch erreichen wollen. Wir moechten klarstellen, dass<br />

es uns schon immer am Herzen lag, die wichtigsten Schutznormen in unserem<br />

Arbeitsbereich zu respektieren. Das haben wir schon vor <strong>der</strong> Einsetzung<br />

italienischer Richtlinien gemacht. Es gibt keinen Zweifel: Unsere Arbeit<br />

war und ist nicht gefaehrlich fuer Menschen. Namhafte Wissenschaftler sind<br />

unserer Meinung. Wir moechten nicht nur in Ruhe unsere Arbeit<br />

durchfuehren, son<strong>der</strong>n auch in erster Linie niemandem schaden."<br />

Der Vatikan betreibt auf dem Vatikanhuegel und auf einem exterritorialen<br />

Gelaende etwa 25 Kilometer von Rom entfernt mehrere grosse Sendeanlagen.<br />

Nach Auffassung <strong>der</strong> Richter hatten die Sendemasten von Radio Vatikan<br />

mehrere Jahre lang unzulaessig hohe Strahlenmengen an die Umgebung<br />

abgegeben. Der Sen<strong>der</strong> sollte fuer technische Stoerungen in <strong>der</strong><br />

Nachbarschaft und Umweltbelastung verantwortlich sein. Der Prozess, <strong>der</strong> im<br />

Dezember 2001 gestartet wurde, ist ein Praezedenzfall. Erstmals wurden in<br />

erster Instanz leitende Mitglie<strong>der</strong> einer vatikanischen Einrichtung<br />

verurteilt. Radio Vatikan musste im Mai 20<strong>05</strong> auch die Prozesskosten<br />

uebernehmen und Entschaedigungen an die Anwohner in Santa Maria die

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