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National Experiences - British Commission for Military History

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40 ai r p o w e r in 20 t H Ce n t u ry do C t r i n e s a n d em p l o y m e n t - nat i o n a l ex p e r i e n C e s<br />

stritten sowie ineffizient und wurde schließlich 1973, im Gedächtnis ihres ehemaligen<br />

Kaders als „Gespensterbrigade“ 30 haften bleibend, wieder aufgelöst.<br />

Den Höhepunkt dieser, für die Luftstreitkräfte negativen Entwicklung stellte wohl<br />

das Jahr 1968 und der Einsatz des Bundesheeres während der ČSSR-Krise dar. Die<br />

Krise wurde vor allem im Luftraum, durch zahlreiche Luftraumverletzungen wahrgenommen,<br />

denen die Luftstreitkräfte, aufgrund ihrer unzureichenden technischen<br />

Ausrüstung nichts entgegenzusetzen hatten. Besonders drastisch wirkte sich jedoch<br />

der fehlende politische Wille zu einer Luftraumverteidigung in einem Krisenfall, vor<br />

allem aber einem Neutralitätsschutz – für den es keine Planungen, sondern lediglich<br />

Vorstellungen gab – aus. Dem nun schlagartig, vor allem in der Öffentlichkeit, erwachten<br />

Interesse am Neutralitätsraum Luftraum konnte so keine militärisch wirksame<br />

Komponente zugeordnet werden, was entweder zu einer massiven Verbesserung<br />

oder aber zu einer endgültigen Zerschlagung dieses Systems führen musste. Letzteres<br />

war schließlich auch der Fall.<br />

1.1. Phase 3: Raumverteidigung (1970-1989)<br />

Das Jahr 1968, das als allgemeine Zäsur gesehen werden muss, leitete nicht<br />

nur einen Wandlungsprozess in der österreichischen Neutralitätspolitik hin zu einer<br />

stärker akzentuierten Außenpolitik ein, sondern beendete auch das Festhalten<br />

am ungeschriebenen Verteidigungskonzept „Schild und Schwert“ mit seiner starren<br />

Verteidigung des Grenzraumes. Wesentlich stärker trat nun die bewegliche,<br />

tiefgestaffelte Verteidigung in den Vordergrund, die viel eher den österreichischen<br />

geografischen Gegebenheiten und militärischen Ressourcen angepasst erschien.<br />

Diese neue Doktrin fand ihre Umsetzung ab dem Jahr 1970 unter der Bezeichnung<br />

„Raumverteidigung“. 31 Dass einer der wesentlichen Faktoren für den Übergang zur<br />

Raumverteidigung die grundsätzliche Ansicht war, „(…) daß bei einem Angriff auf<br />

Österreich, der Aggressor die absolute Luftüberlegenheit, ja die Luftherrschaft besitzen<br />

würde (…)“ 32 , zeigt den mittlerweile unbedeutenden Status der Luftstreitkräfte.<br />

Dieser Umstand wurde grundsätzlich angereichert durch die neue bewegliche<br />

Verteidigungs<strong>for</strong>m, die im Verteidigungsfalle keine starre Grenzverteidigung mehr<br />

verlangte, sondern die Möglichkeit zur Preisgabe von nicht zu verteidigendem Gelände<br />

vorsah. 33 Damit war auch der Luftraum hinsichtlich seiner Rolle in neuerliche<br />

Diskussion geraten, wenngleich selbigem als Neutralitätsraum (im klar definierten<br />

Neutralitätsfall) durchwegs eine Existenzberechtigung eingeräumt wurde. Das führ-<br />

30<br />

Georg Hoffmann/Hermann Schulz/Nicole-Melanie Goll (Hrsg.), Österreichische Luftstreitkräfte<br />

1955 – 2005, Gröbming 2005, S. 268.<br />

31<br />

Pleiner, Die Entwicklung der militärstrategischen Konzeptionen des österreichischen Bundesheeres<br />

von 1955 bis 2005, S. 329.<br />

32<br />

Hainzl, Die Luftstreitkräfte Österreichs 1955 bis heute, S. 73.<br />

33<br />

Vgl. Walter Mayer, Das neue Konzept, in: Rauchensteiner/Etschmann/Rausch (Hrsg.), Tausend<br />

Nadelstiche, S. 105ff.

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