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Bericht Terrestrische Vegetation

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FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG PFLANZEN - TERRESTRISCHE VEGETATION<br />

4 UMWELTWIRKUNGEN DES VORHABENS<br />

Laut Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 - UVP-G 2000 (zuletzt geändert durch das<br />

BGBl. I Nr. 14/2005), § 1, (1), ist es die Aufgabe der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP),<br />

unter Beteiligung der Öffentlichkeit auf fachlicher Grundlage, die unmittelbaren und mittelbaren<br />

Auswirkungen festzustellen, zu beschreiben und zu bewerten, die ein Vorhaben<br />

a) auf Menschen, Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume,<br />

b) auf Boden, Wasser, Luft und Klima,<br />

c) auf die Landschaft und<br />

d) auf Sach- und Kulturgüter<br />

hat oder haben kann, wobei Wechselwirkungen mehrerer Auswirkungen untereinander miteinzubeziehen<br />

sind.<br />

Die Auswirkungen des Flussbaulichen Gesamtprojektes werden daher hinsichtlich ihrer Relevanz<br />

auf die zu behandelnden Schutzgüter laut UVP-Gesetz in drei Gruppen eingestuft, die<br />

relevanten Wirkungen, die nicht relevanten und die offensichtlich nicht relevanten Wirkungen.<br />

4.1 ÜBERSICHT DER UMWELTWIRKUNGEN<br />

4.1.1 RELEVANTE WIRKUNGEN<br />

Folgende Wirkungen des Flussbaulichen Gesamtprojektes wurden als relevant und daher in<br />

der Umweltverträglichkeitserklärung als detailliert zu behandelnd erkannt.<br />

4.1.1.1 Raumveränderung<br />

Innerhalb dieser Wirkungen sind unmittelbare Veränderung des Raumes wie die Adaptierung<br />

der Gewässersohle durch Schotterumlagerung, das Ausbringen der Granulometrischen<br />

Sohlverbesserung, der Rückbau der harten Uferverbauung, der Rück- und Umbau von Buhnen,<br />

die Adaptierung des Einströmbereiche, Traversen und Sohlhochpunkte in Nebenarmsystemen<br />

zusammengefasst.<br />

Trennwirkungen durch die projektierten flussbaulichen Maßnahmen entstehen nur für wenige<br />

Schutzgüter wie nicht oder wenig schwimmfähige Tiergruppen, durch die nunmehr die meiste<br />

Zeit des Jahres an die Donau angebundenen Gewässervernetzungen. Kurzfristige Trennwirkungen<br />

ergeben sich punktuell während der Bauphase im Bereich von Zufahrten zu Baustelleneinrichtungen<br />

bzw. Bauarbeiten am Ufer, beispielsweise durch das Entfernen der Uferbefestigung<br />

und Rückbau der Buhnen (siehe Verkehrsaufkommen).<br />

Die Raumveränderungen in der Donau wirken auf das Schutzgut <strong>Terrestrische</strong> <strong>Vegetation</strong><br />

(Pioniervegetation, Röhrichtgesellschaften, Waldgesellschaften der dynamischen Au, etc.).<br />

Die Beeinflussung der Umwelt durch Materialgewinnung erfolgt in bestehenden, bereits gewidmeten<br />

Abbaugebieten. Es geht daher keine relevante Wirkung des Vorhabens auf die<br />

Schutzgüter Pflanzen sowie Naturschutz/Biotope aus.<br />

PROJEKTWERBER: via donau VERFASSER: AVL<br />

Februar 2006 Seite 126

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