Bericht Terrestrische Vegetation
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FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG PFLANZEN - TERRESTRISCHE VEGETATION<br />
4 UMWELTWIRKUNGEN DES VORHABENS<br />
Laut Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 - UVP-G 2000 (zuletzt geändert durch das<br />
BGBl. I Nr. 14/2005), § 1, (1), ist es die Aufgabe der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP),<br />
unter Beteiligung der Öffentlichkeit auf fachlicher Grundlage, die unmittelbaren und mittelbaren<br />
Auswirkungen festzustellen, zu beschreiben und zu bewerten, die ein Vorhaben<br />
a) auf Menschen, Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume,<br />
b) auf Boden, Wasser, Luft und Klima,<br />
c) auf die Landschaft und<br />
d) auf Sach- und Kulturgüter<br />
hat oder haben kann, wobei Wechselwirkungen mehrerer Auswirkungen untereinander miteinzubeziehen<br />
sind.<br />
Die Auswirkungen des Flussbaulichen Gesamtprojektes werden daher hinsichtlich ihrer Relevanz<br />
auf die zu behandelnden Schutzgüter laut UVP-Gesetz in drei Gruppen eingestuft, die<br />
relevanten Wirkungen, die nicht relevanten und die offensichtlich nicht relevanten Wirkungen.<br />
4.1 ÜBERSICHT DER UMWELTWIRKUNGEN<br />
4.1.1 RELEVANTE WIRKUNGEN<br />
Folgende Wirkungen des Flussbaulichen Gesamtprojektes wurden als relevant und daher in<br />
der Umweltverträglichkeitserklärung als detailliert zu behandelnd erkannt.<br />
4.1.1.1 Raumveränderung<br />
Innerhalb dieser Wirkungen sind unmittelbare Veränderung des Raumes wie die Adaptierung<br />
der Gewässersohle durch Schotterumlagerung, das Ausbringen der Granulometrischen<br />
Sohlverbesserung, der Rückbau der harten Uferverbauung, der Rück- und Umbau von Buhnen,<br />
die Adaptierung des Einströmbereiche, Traversen und Sohlhochpunkte in Nebenarmsystemen<br />
zusammengefasst.<br />
Trennwirkungen durch die projektierten flussbaulichen Maßnahmen entstehen nur für wenige<br />
Schutzgüter wie nicht oder wenig schwimmfähige Tiergruppen, durch die nunmehr die meiste<br />
Zeit des Jahres an die Donau angebundenen Gewässervernetzungen. Kurzfristige Trennwirkungen<br />
ergeben sich punktuell während der Bauphase im Bereich von Zufahrten zu Baustelleneinrichtungen<br />
bzw. Bauarbeiten am Ufer, beispielsweise durch das Entfernen der Uferbefestigung<br />
und Rückbau der Buhnen (siehe Verkehrsaufkommen).<br />
Die Raumveränderungen in der Donau wirken auf das Schutzgut <strong>Terrestrische</strong> <strong>Vegetation</strong><br />
(Pioniervegetation, Röhrichtgesellschaften, Waldgesellschaften der dynamischen Au, etc.).<br />
Die Beeinflussung der Umwelt durch Materialgewinnung erfolgt in bestehenden, bereits gewidmeten<br />
Abbaugebieten. Es geht daher keine relevante Wirkung des Vorhabens auf die<br />
Schutzgüter Pflanzen sowie Naturschutz/Biotope aus.<br />
PROJEKTWERBER: via donau VERFASSER: AVL<br />
Februar 2006 Seite 126