Bericht Terrestrische Vegetation
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FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG PFLANZEN - TERRESTRISCHE VEGETATION<br />
Summe durch die Verlagerung weniger Emissionen entstehen. Die Behandlung der Wirkungen<br />
erfolgt beim Schutzgut Luft / Klima. Die Wirkungen auf andere Schutzgüter sind nicht<br />
relevant, da von geringfügigen und nur lokalen Belastungen auszugehen ist.<br />
4.1.2.4 Staubemissionen<br />
Die Beeinflussung der Umwelt durch Staubemissionen tritt als Folge von Materialtransport<br />
und Bauführung in der Bauphase auf. Die Behandlung der Wirkungen erfolgt beim Schutzgut<br />
Luft / Klima. Die Wirkungen auf andere Schutzgüter sind nicht relevant, da von geringfügigen<br />
und nur lokalen Belastungen auszugehen ist.<br />
4.1.2.5 flüssige Emissionen<br />
Potenzielle Wirkungen von flüssigen Emissionen sind als Unfallszenario vor allem in der<br />
Bauphase möglich. Da für Baufahrzeuge im Nahbereich von Gewässern üblicherweise als<br />
Betriebsmittel ein biogenes Schmier- und Hydrauliköl (z.B. Rapsöl) vorgeschrieben wird ist<br />
von keinen negativen Umweltwirkungen auszugehen. Für das Unfallszenario mit Treibstoffen<br />
sind entsprechende Schutzmaßnahmen bei der Baudurchführung vorgesehen.<br />
4.1.3 OFFENSICHTLICH NICHT RELEVANTE WIRKUNGEN<br />
Folgende Wirkungen des Flussbaulichen Gesamtprojektes wurden als offensichtlich nicht<br />
relevant und daher in der Umweltverträglichkeitserklärung nicht zu behandelnd erkannt.<br />
4.1.3.1 Visuelle Beeinflussung<br />
Darunter fällt die Beeinflussung des Landschafts- und Ortsbildes durch die projektierten<br />
Maßnahmen, die Behandlung der Wirkungen erfolgt beim Schutzgut Landschaftsbild. Für die<br />
Schutzgüter Pflanzen, Tiere, Naturschutz/Biotope sind keine Projektwirkungen relevant. Störende<br />
Effekte wie die Beleuchtung von Großbaustellen (Beeinflussung von Insekten) gehen<br />
vom Vorhaben nicht aus, da in der Nacht nicht gebaut wird.<br />
4.1.3.2 Lärm<br />
In der Bauphase erfolgen Beeinflussungen durch Lärm infolge des Materialtransports auf<br />
Wegen, Straße und Schiene sowie durch die Bauführung selbst. Lärm wirkt sich jedoch nicht<br />
auf das Schutzgut Pflanzen aus.<br />
In der Betriebs- und Erhaltungsphase kommt es zu allfälliger Veränderung der Lärmbelastung<br />
durch die Verkehrsverlagerung auf die Wasserstraße. Die Behandlung der Wirkungen<br />
erfolgt beim Schutzgut Luft / Klima.<br />
4.1.3.3 Erschütterung / Wellenschlag<br />
In der Betriebs- und Erhaltungsphase erfolgen Veränderungen der Wellenschlagbedingungen<br />
einerseits durch das veränderte Verkehrsaufkommen auf der Wasserstraße und andererseits<br />
durch flussbauliche Maßnahmen in den Uferzonen. In der Bauphase treten allfällige<br />
Erschütterungen durch Bauführung und Materialtransport auf.<br />
Für die gewässerbezogene <strong>Vegetation</strong> ist der Wellenschlag nicht relevant, die Hauptwirkung<br />
geht von der Personenschifffahrt aus (höhere Wellen als bei der Frachtschifffahrt), die unabhängig<br />
von Vorhaben agiert.<br />
PROJEKTWERBER: via donau VERFASSER: AVL<br />
Februar 2006 Seite 129