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6.2 Strategien<br />

Strategie bedeutet der grundsätzliche Ansatz, der eine gegebene Menge von<br />

Instrumenten charakterisiert (OECD 2004). Unterschieden wird zwischen<br />

interventionistischen und marktlichen Strategien, sektoralen und ganzheitlichen<br />

Strategien sowie struktur-, niveau- und wirkungsbezogenen Strategien (Rehbinder<br />

2007).<br />

Im Hinblick auf die erste Unterscheidung lässt sich feststellen, dass sich in den letzten<br />

zwei Dekaden Marktstrategien stärker ausgebreitet haben, dass sie sich bei näherem<br />

Besehen aber häufig <strong>als</strong> recht interventionistisch herausgestellt haben, weil die künstlich<br />

geschaffenen Märkte ordnungsrechtlich nachgesteuert werden müssen, und dass das<br />

Ordungsrecht in vielen Bereichen weiterhin dominiert. Insgesamt sind allenthalben<br />

Mischungen marktlicher und interventionistischer Ansätze festzustellen, so dass sich die<br />

trennende An<strong>als</strong>yse beider nicht <strong>als</strong> besonders fruchtbar erweist.<br />

Die zweite Unterscheidung wirft die Frage auf, ob einzelne sektorale Maßnahmen in<br />

Gesamtplanungen zusammengeführt werden sollten. Die Frage ist eher von<br />

rechtstechnischer Bedeutung und soll hier nicht weiter vertieft werden.<br />

Bedeutsamer ist dagegen die dritte Unterscheidung. Wenn beschleunigt gehandelt<br />

werden muss, sind strukturbezogene Strategien besonders interessant. Sie haben<br />

potentiell große Effekte, weil sie nicht das einzelne Verhalten korrigieren, sondern<br />

erreichen können, dass das korrekturbedürftige Verhalten gar nicht erst auftritt. Das<br />

Umweltrecht hat sie bisher kaum entdeckt (Rehbinder 2007, 208), aber es lohnt sich, sie<br />

näher in den Blick zu nehmen. Ein prominentes Beispiel hierfür ist der motorisierte<br />

Individualverkehr (MIV). Er ist unter vielfältigen Gesichtspunkten - der Gesundheit, der<br />

Lebensqualität, der Natur, des Landschaftsverbrauchs und nicht zuletzt des Klimas -<br />

schädlich (zusammenfassend SRU 2005) und kommt für diese sozialen Kosten nicht auf<br />

(Bundesamt für Raumentwicklung 2008). Eine niveaubezogene Strategie, die ihn<br />

umweltverträglich zu machen versucht, ist zum Scheitern verurteilt, weil sie nur zu<br />

Problemverschiebungen führt: die Verlagerung der Durchgangsstraße in eine<br />

Umgehungstrasse verbraucht Landschaft, Tempo 30 reduziert Unfallgefahren, erhöht<br />

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