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7. Legitimation<br />

7.1 Allgemeines<br />

Governance-Strukturen und die Instrumente, die sie einsetzen, können Herrschaft<br />

ausüben. Das ist immer dann der Fall, wenn sie Geltung für diejenigen beanspruchen,<br />

die an der Entstehung nicht beteiligt waren. Herrschaft solcher Art wirft die Frage einer<br />

Legitimation auf. Diese Frage ist sozialwissenschaftlich geprägt aus der Beobachtung<br />

heraus, dass Herrschaft empirisch in Legitimationszusammenhängen steht, d.h. dass<br />

Herrschende Legitimation anbieten und Betroffene sie einfordern, und sie stellt sich<br />

verfassungsrechtlich insofern, <strong>als</strong> die Legitimation (politischer) Herrschaft normativ<br />

geboten ist. Legitimation kann Akzeptanz fördern und ist in unserem Zusammenhang<br />

deshalb auch für die Erfogsaussichten von Klimaschutzinstrumenten bedeutsam. Sie<br />

geht darin aber nicht auf, sondern enthält, weil Akzeptanz auch durch Manipulation<br />

oder auf ähnliche Weise erzeugt werden kann, ein normatives Element des<br />

Gerechtfertigtseins der Akzeptanz. Sie wird deshalb besser <strong>als</strong> Akzeptabilität von<br />

Herrschaft bezeichnet.<br />

Legitimation im Sinne der Akzeptabilität entsteht auf unterschiedliche Weise. Für die<br />

weltweite Perspektive, die mit unterschiedlichen Herrschaftssystemen rechnen muss,<br />

sind auch heute noch die Max Weber’schen Idealtypen der Legitimation durch<br />

Charisma, durch Tradition und durch Legalität erhellend. In Staaten mit<br />

demokratischem Anspruch ist sicherlich Legalität ein zentraler Mechanismus, wird aber<br />

durch eine Vielfalt weiterer Varianten ergänzt und ausdifferenziert. Teils quer, teils<br />

ergänzend zu ihr steht die Unterscheidung zwischen input- und output-Legitimation<br />

(Scharpf 1970). Input-Legitimation bezieht sich auf die Verfahren der Teilnahme der<br />

Betroffenen an der Entscheidungsfindung, output-Legitimation auf die Qualität der<br />

Problemlösung durch den Inhalt der Entscheidung. Legitimation durch Verfahren kann<br />

eher äusserlich konzipiert werden <strong>als</strong> eine Verstrickung in Mitwirkungsprozesse, die zur<br />

Absorption von Gegnerschaft führen (Luhmann 1969), oder sie kann <strong>als</strong><br />

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