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Abhilfe könnten hier unter Umständen detailliertere rechtliche Anforderungen an<br />

„Ökostrom“-Zertifikate schaffen. So könnte durch gesetzliche Vorgaben verbindlich<br />

festgelegt werden, dass die Vergabe eines Siegels zur Werbung mit nachhaltiger<br />

Energie tatsächlich Investitionen in neu in Betrieb genommene Anlagen voraussetzt.<br />

Ein Modell dafür könnte gegebenenfalls die EU-Ökoverordnung sein, durch die<br />

europaweit die Anforderungen für die Zertifizierung ökologischer<br />

Landwirtschaftsbetriebe geregelt sind. Eine gewisse Verbesserung der Transparenz wird<br />

jedoch bereits erfolgen, wenn die in Art. 15 der Richtlinie 2009/28/EG vorgesehenen<br />

Herkunftsnachweise in allen Mitgliedsstaaten sichergestellt werden.<br />

Von anderen, erfolgreichen Fällen von Selbstregulierung unterscheidet sich die<br />

Klimaproblematik und insbesondere die Kohlenstoffdioxid-Emissionen bei der Nutzung<br />

fossiler Energieträger in ihrer Problemstruktur: Selbstregulierung hat vor allem dann<br />

Sinn, wenn es beispielsweise darum geht, Emissionen oder Störfällen vorzubeugen, die<br />

für den Normalbetrieb nicht erforderlich sind. Dabei handelt es sich um Strategien, die<br />

weitgehend im Eigeninteresse der Betreiber von Industrieanlagen liegen. Bei der<br />

Energiewende kommt es jedoch zu einer radikaleren Abkehr von Technologien, deren<br />

Risiken nicht durch inkrementelle Verbesserungen und Anpassungen bewältigt werden<br />

können. In diesem Fall ist anzunehmen, dass Marktkräfte alleine den Übergang zu einer<br />

anderen Technologie nicht bewirken, sondern allenfalls unterstützen können. Es ist<br />

unrealistisch anzunehmen, dass die relativ hohen Kosten für die Umstellung aus<br />

idealistischen Motiven von einzelnen Unternehmen und Konsumenten übernommen<br />

werden.<br />

Gesellschaftliches Engagement im Rahmen des EEG<br />

Die Privatisierung des Strommarktes hat in Verbindung mit der Anschluss- und<br />

Abnahmepflicht der Netzbetreiber direkte Formen der Bürgerbeteiligung an der<br />

Energieversorgung ermöglicht. Während der Energiemarkt zuvor großen<br />

Energieversorgern vorbehalten war, sind Privatleute seither nicht bloß auf die Rolle von<br />

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