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Beseitigung kleinbäuerlicher Existenzen und Bedrohung der Nahrungsmittelversorgung.<br />

Das soll hier nicht näher erläutert werden. Zu behandeln ist lediglich die rechtliche<br />

Instrumentierung, die zur Vermeidung von solchen Nebenfolgen gewählt wird.<br />

Zu unterscheiden ist zwischen (hier sog.) peripheren und energierechtlichen<br />

Regelungen. Periphere Regelungen sind solche „vor Ort“, dh zB bei Biomasseanbau in<br />

Indonesien das indonesische Forst- und Naturschutzrecht. Da dieses oder/und sein<br />

Vollzug aber nicht stark genug ist, dem Nachfragesog aus den Industrieländern<br />

standzuhalten (Wahyuni 2007), wird eine Steuerung der Nachfrage hinzugefügt, die im<br />

Energierecht der Nachfragestaaten selbst platziert ist.<br />

In der EU geschieht dies durch die Richtlinie 2009/28. Sie schafft einerseits den<br />

Nachfragesog, indem sie Biomasse <strong>als</strong> erneuerbare Energie fördert und für<br />

nachwachsende Rohstoffe auf nationaler deutscher Ebene sogar noch ein besonderer<br />

Bonus gezahlt wird (sog. NaWaRo-Bonus, s. EEG), andererseits setzt sie in ihrem Art.<br />

17 aber sog. Nachhaltigkeitskriterien fest. Diese sind zum Einen auf<br />

Biodiversitätsschutz ausgerichtet, indem Biomasse aus bestimmten wertvollen<br />

Naturgebieten (zB Primärwald, artenreiches Grünland, Feuchtgebiete) nicht auf die<br />

Quoten angerechnet wird. Andererseits wird unter dem Gesichtspunkt<br />

Sozialverträglichkeit auf die Einhaltung von bestimmten Arbeitsschutzabkommen<br />

gedrungen.<br />

Kritisch ist zu bemerken, dass die Nachhaltigkeitskriterien nur sehr schwach<br />

ausgestaltet sind. Sie gelten nur für Verwendung von Biomasse zur<br />

Biokraftstoffgewinnung, nicht für die Erzeugung von Strom und Wärme, und bezogen<br />

auf Drittländer kümmern sie sich nicht um das Problem der Intensivierung der<br />

Landwirtschaft durch Düngemittel- und Pestizideinsatz. Hinsichtlich<br />

Sozialverträglichkeit ist die Einhaltung der Arbeitsschutzkonventionen nur adhortativ<br />

formuliert, nicht <strong>als</strong> nicht zwingende Voraussetzung. Die Probleme der Vertreibung von<br />

indigenen und Kleinbauern sowie der Nahrungsmittelkonkurrenz bleiben vollkommen<br />

ausgeblendet.<br />

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