Download als PDF (2,7 MB) - WBGU
Download als PDF (2,7 MB) - WBGU
Download als PDF (2,7 MB) - WBGU
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
10<br />
11<br />
12<br />
13<br />
14<br />
15<br />
16<br />
17<br />
18<br />
19<br />
20<br />
21<br />
22<br />
23<br />
24<br />
25<br />
26<br />
27<br />
28<br />
Beseitigung kleinbäuerlicher Existenzen und Bedrohung der Nahrungsmittelversorgung.<br />
Das soll hier nicht näher erläutert werden. Zu behandeln ist lediglich die rechtliche<br />
Instrumentierung, die zur Vermeidung von solchen Nebenfolgen gewählt wird.<br />
Zu unterscheiden ist zwischen (hier sog.) peripheren und energierechtlichen<br />
Regelungen. Periphere Regelungen sind solche „vor Ort“, dh zB bei Biomasseanbau in<br />
Indonesien das indonesische Forst- und Naturschutzrecht. Da dieses oder/und sein<br />
Vollzug aber nicht stark genug ist, dem Nachfragesog aus den Industrieländern<br />
standzuhalten (Wahyuni 2007), wird eine Steuerung der Nachfrage hinzugefügt, die im<br />
Energierecht der Nachfragestaaten selbst platziert ist.<br />
In der EU geschieht dies durch die Richtlinie 2009/28. Sie schafft einerseits den<br />
Nachfragesog, indem sie Biomasse <strong>als</strong> erneuerbare Energie fördert und für<br />
nachwachsende Rohstoffe auf nationaler deutscher Ebene sogar noch ein besonderer<br />
Bonus gezahlt wird (sog. NaWaRo-Bonus, s. EEG), andererseits setzt sie in ihrem Art.<br />
17 aber sog. Nachhaltigkeitskriterien fest. Diese sind zum Einen auf<br />
Biodiversitätsschutz ausgerichtet, indem Biomasse aus bestimmten wertvollen<br />
Naturgebieten (zB Primärwald, artenreiches Grünland, Feuchtgebiete) nicht auf die<br />
Quoten angerechnet wird. Andererseits wird unter dem Gesichtspunkt<br />
Sozialverträglichkeit auf die Einhaltung von bestimmten Arbeitsschutzabkommen<br />
gedrungen.<br />
Kritisch ist zu bemerken, dass die Nachhaltigkeitskriterien nur sehr schwach<br />
ausgestaltet sind. Sie gelten nur für Verwendung von Biomasse zur<br />
Biokraftstoffgewinnung, nicht für die Erzeugung von Strom und Wärme, und bezogen<br />
auf Drittländer kümmern sie sich nicht um das Problem der Intensivierung der<br />
Landwirtschaft durch Düngemittel- und Pestizideinsatz. Hinsichtlich<br />
Sozialverträglichkeit ist die Einhaltung der Arbeitsschutzkonventionen nur adhortativ<br />
formuliert, nicht <strong>als</strong> nicht zwingende Voraussetzung. Die Probleme der Vertreibung von<br />
indigenen und Kleinbauern sowie der Nahrungsmittelkonkurrenz bleiben vollkommen<br />
ausgeblendet.<br />
39