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Benutzungszwang für Fernwärme), indirekter Verhaltenssteuerung (zB Abgaben auf<br />
Mineralöl) und weichen Instrumenten (zB Selbstverpflichtung zur Minderung von CO 2-<br />
Ausstoß aus Kraftfahrzeugen) betrieben.<br />
Innovativ sind dagegen die Instrumente des Umstiegs auf erneuerbare Energien.<br />
Auf der Nachfrageseite hat die Trennung von Netzbetrieb und Durchleitung die<br />
Energieversorgungsmonopole aufgelöst und den Verbrauchern mit der Wahlfreiheit<br />
auch die Freiheit des Umstiegs auf Strom aus erneuerbaren Quellen gebracht.<br />
Auf der Angebotsseite hat die feste Einspeisevergütung Investitionen in erneuerbare<br />
Stromgewinnung induziert (EEG). Sie hat den Charme, dass sie nicht aus öffentlichen<br />
Haushalten bezahlt werden muss, sondern von den Energieversorgungsunternehmen<br />
und ihnen nachgeschaltet von der Gesamtheit der Stromkunden. Das Grundproblem von<br />
Subventionen - mögliche Mitnahmeeffekte und Fehlsteuerung - sind aber auch dieser<br />
Subvention eigen: Zur Zeit ist die Vergütung für Sonnenenergie offenbar zu hoch. Und<br />
es könnte sein, dass die Investition in Sonnenenergiegewinnung im sonnenarmen<br />
(Nord-) Deutschland ineffizient ist.<br />
Ähnlich wie die Einspeisevergütung, die im Grunde eine Abnahmegarantie zu<br />
kostendeckendem Preis darstellt, wirkt die obligatorische Abnahmequote. Sie wird in<br />
sechs EU-Mitgliedstaaten, zB Polen und UK, praktiziert. In einer elaborierten Variante<br />
wird der regenerierbare Strom in zwei Produkte aufgespalten, nämlich den<br />
physikalischen Strom und „grüne“ Zertifikate. Der reale Strom wird an der Börse<br />
gehandelt, die Zertifikate werden an einem Zertifikatemarkt gehandelt. Bestimmte<br />
Abnehmer müssen eine bestimmte Quote ihrer Abnahmemenge regenerativ decken.<br />
Zum Nachweis müssen sie grüne Zertifikate vorlegen, die ihnen entweder für<br />
eigenerzeugten Strom zugeteilt wurden, oder die sie am Zertifikatemarkt erworben<br />
haben. Die Förderung besteht in dem Zertifikatspreis, den der Erzeuger erneuerbaren<br />
Stroms zusätzlich zu dem Marktpreis für Strom erhält. Im Endeffekt wird auch diese<br />
Subvention von den Stromverbrauchern bezahlt. Das Instrument der obligatorischen<br />
Abnahmequoten ist in einer schlichteren Variante in Deutschland für den Wärmebereich<br />
eingeführt worden: Bauherren müssen eine bestimmte Quote des Wärmeverbrauchs aus<br />
erneuerbaren Energien decken (EEWärmeG). Das Quotenkonzept kann aber auch auf<br />
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