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Benutzungszwang für Fernwärme), indirekter Verhaltenssteuerung (zB Abgaben auf<br />

Mineralöl) und weichen Instrumenten (zB Selbstverpflichtung zur Minderung von CO 2-<br />

Ausstoß aus Kraftfahrzeugen) betrieben.<br />

Innovativ sind dagegen die Instrumente des Umstiegs auf erneuerbare Energien.<br />

Auf der Nachfrageseite hat die Trennung von Netzbetrieb und Durchleitung die<br />

Energieversorgungsmonopole aufgelöst und den Verbrauchern mit der Wahlfreiheit<br />

auch die Freiheit des Umstiegs auf Strom aus erneuerbaren Quellen gebracht.<br />

Auf der Angebotsseite hat die feste Einspeisevergütung Investitionen in erneuerbare<br />

Stromgewinnung induziert (EEG). Sie hat den Charme, dass sie nicht aus öffentlichen<br />

Haushalten bezahlt werden muss, sondern von den Energieversorgungsunternehmen<br />

und ihnen nachgeschaltet von der Gesamtheit der Stromkunden. Das Grundproblem von<br />

Subventionen - mögliche Mitnahmeeffekte und Fehlsteuerung - sind aber auch dieser<br />

Subvention eigen: Zur Zeit ist die Vergütung für Sonnenenergie offenbar zu hoch. Und<br />

es könnte sein, dass die Investition in Sonnenenergiegewinnung im sonnenarmen<br />

(Nord-) Deutschland ineffizient ist.<br />

Ähnlich wie die Einspeisevergütung, die im Grunde eine Abnahmegarantie zu<br />

kostendeckendem Preis darstellt, wirkt die obligatorische Abnahmequote. Sie wird in<br />

sechs EU-Mitgliedstaaten, zB Polen und UK, praktiziert. In einer elaborierten Variante<br />

wird der regenerierbare Strom in zwei Produkte aufgespalten, nämlich den<br />

physikalischen Strom und „grüne“ Zertifikate. Der reale Strom wird an der Börse<br />

gehandelt, die Zertifikate werden an einem Zertifikatemarkt gehandelt. Bestimmte<br />

Abnehmer müssen eine bestimmte Quote ihrer Abnahmemenge regenerativ decken.<br />

Zum Nachweis müssen sie grüne Zertifikate vorlegen, die ihnen entweder für<br />

eigenerzeugten Strom zugeteilt wurden, oder die sie am Zertifikatemarkt erworben<br />

haben. Die Förderung besteht in dem Zertifikatspreis, den der Erzeuger erneuerbaren<br />

Stroms zusätzlich zu dem Marktpreis für Strom erhält. Im Endeffekt wird auch diese<br />

Subvention von den Stromverbrauchern bezahlt. Das Instrument der obligatorischen<br />

Abnahmequoten ist in einer schlichteren Variante in Deutschland für den Wärmebereich<br />

eingeführt worden: Bauherren müssen eine bestimmte Quote des Wärmeverbrauchs aus<br />

erneuerbaren Energien decken (EEWärmeG). Das Quotenkonzept kann aber auch auf<br />

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