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Wechselwirkungen solcher Art treten in verschiedenen Dimensionen von Relationen<br />

von Teilstrukturen und Teilordnungen auf:<br />

- „horizontal“ im Hinblick auf das anwendbare Recht, wenn in einer Situation die<br />

Rechtsordnungen mehrerer Staaten oder mehrerer internationaler Organisationen <strong>als</strong><br />

anwendbar in Betracht kommt<br />

- „vertikal“ im Hinblick auf die Kompetenzverteilung zwischen Staaten und relativ<br />

verselbständigten internationalen Organisationen<br />

- „formal“ im Hinblick auf das Verhältnis von formalen (staatsbasierten) und<br />

informalen (zB netzwerkbasierten) Strukturen<br />

- „material“ im Hinblick auf das Verhältnis unterschiedlicher policies, die die<br />

Teilordnungen verfolgen<br />

Je nach der Dimension sind auch die Regeln, die die Wechselwirkungen gestalten,<br />

unterschiedlich. Will man sie systematisieren und fortentwickeln, darf dies nicht<br />

losgelöst von der jeweiligen Eigenart der beteiligten Teilordnung und der Besonderheit<br />

der Relation zwischen zwei Ordnungen und der Art der Wechselwirkung geschehen.<br />

„Horizontal“, dh in Bezug auf konkurrierende Rechtsnormen verschiedener Staaten<br />

haben wir es mit der klassischen Situation des sog. internationalen Privat-,<br />

Verwaltungs- und Strafrechts zu tun. Die Regeln der Konfliktlösung sind eigentlich<br />

solche des nationalen Rechts, werden aber durch Abkommen und durch<br />

Völkergewohnheitsrecht harmonisiert. Im internationalen Verwaltungsrecht gilt zB ein<br />

Trennungsgrundsatz, dh die Regel, dass das nationale Recht und Verwaltungshandeln<br />

an die Gebietshoheit gebunden ist und nicht ins Ausland überwirkt, außer es gibt<br />

begründbare Anknüpfungspunkte dafür; zum Beispiel wirkt der gesetzliche und<br />

administrative Schutz vor Gefahren innerstaatlicher Anlagen auch im Ausland.<br />

Betroffene im Ausland können daraus Rechte ableiten und im Inland geltendmachen<br />

(BVerwGE 75, 285 ff.).<br />

„Vertikal“, dh in Bezug auf die organisatorischen Ebenen ist im Klimaschutzrecht<br />

innerhalb derjenigen Staaten, die sich auf das Kyoto-Protokoll eingelassen haben, ein<br />

recht abgestimmtes Koordinationsverhältnis zwischen den Ebenen zu beobachten. Dies<br />

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