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Wechselwirkungen solcher Art treten in verschiedenen Dimensionen von Relationen<br />
von Teilstrukturen und Teilordnungen auf:<br />
- „horizontal“ im Hinblick auf das anwendbare Recht, wenn in einer Situation die<br />
Rechtsordnungen mehrerer Staaten oder mehrerer internationaler Organisationen <strong>als</strong><br />
anwendbar in Betracht kommt<br />
- „vertikal“ im Hinblick auf die Kompetenzverteilung zwischen Staaten und relativ<br />
verselbständigten internationalen Organisationen<br />
- „formal“ im Hinblick auf das Verhältnis von formalen (staatsbasierten) und<br />
informalen (zB netzwerkbasierten) Strukturen<br />
- „material“ im Hinblick auf das Verhältnis unterschiedlicher policies, die die<br />
Teilordnungen verfolgen<br />
Je nach der Dimension sind auch die Regeln, die die Wechselwirkungen gestalten,<br />
unterschiedlich. Will man sie systematisieren und fortentwickeln, darf dies nicht<br />
losgelöst von der jeweiligen Eigenart der beteiligten Teilordnung und der Besonderheit<br />
der Relation zwischen zwei Ordnungen und der Art der Wechselwirkung geschehen.<br />
„Horizontal“, dh in Bezug auf konkurrierende Rechtsnormen verschiedener Staaten<br />
haben wir es mit der klassischen Situation des sog. internationalen Privat-,<br />
Verwaltungs- und Strafrechts zu tun. Die Regeln der Konfliktlösung sind eigentlich<br />
solche des nationalen Rechts, werden aber durch Abkommen und durch<br />
Völkergewohnheitsrecht harmonisiert. Im internationalen Verwaltungsrecht gilt zB ein<br />
Trennungsgrundsatz, dh die Regel, dass das nationale Recht und Verwaltungshandeln<br />
an die Gebietshoheit gebunden ist und nicht ins Ausland überwirkt, außer es gibt<br />
begründbare Anknüpfungspunkte dafür; zum Beispiel wirkt der gesetzliche und<br />
administrative Schutz vor Gefahren innerstaatlicher Anlagen auch im Ausland.<br />
Betroffene im Ausland können daraus Rechte ableiten und im Inland geltendmachen<br />
(BVerwGE 75, 285 ff.).<br />
„Vertikal“, dh in Bezug auf die organisatorischen Ebenen ist im Klimaschutzrecht<br />
innerhalb derjenigen Staaten, die sich auf das Kyoto-Protokoll eingelassen haben, ein<br />
recht abgestimmtes Koordinationsverhältnis zwischen den Ebenen zu beobachten. Dies<br />
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