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haben. xiii Insgesamt seien elf Milliarden Kilowattstunden Strom aus erneuerbaren<br />

Energiequellen <strong>als</strong> Ökostrom-Angebote verkauft worden, was einer Steigerung um 150<br />

Prozent gegenüber 2007 entspricht. xiv Insofern wird von einem Boom beim Ökostrom-<br />

Handel gesprochen.<br />

In der Regel ist die Entscheidung der Verbraucher „Ökostrom“-Angebote zu beziehen<br />

dadurch motiviert, dass sie damit den Umstieg von herkömmlichen Methoden der<br />

Energieversorgung (insbesondere der Stromgewinnung aus Kohle und Atomkraft) zu<br />

erneuerbaren Energien fördern wollen. Allerdings unterscheiden sich die Bedingungen<br />

zu denen Strom <strong>als</strong> „Ökostrom“ angeboten wird, zum Teil erheblich. Ebenso<br />

unterschiedlich ist die Effektivität, mit der durch den Bezug dieser Angebote die<br />

Errichtung erneuerbarer Energieanlagen gefördert wird.<br />

Die Möglichkeit grüner Angebote wird in § 37 Abs. 1 S. 2 EEG (i d F vom 25. Oktober<br />

2008) indirekt eingeräumt. xv In wird Art. 2 lit. a RL 2009/28/EG und § 3 Nr. 3 EEG<br />

wird Strom aus nachhaltigen Energiequellen legal definiert. Diese Definition bezieht<br />

sich zunächst jedoch nur auf den Strom aus erneuerbaren Energiequellen bei seiner<br />

Einspeisung in das Netz. Technisch lässt es sich nicht einrichten, diesen Strom in seiner<br />

reinen Form dem Endverbraucher zukommen zu lassen. Vielmehr bekommt jeder<br />

Endverbraucher aus dem Versorgungsnetz physisch denselben Strom, unabhängig<br />

davon, welchen Vertrag er mit dem Versorgungsunternehmen abgeschlossen hat. Im<br />

deutschlandweiten Durchschnitt machte Strom aus erneuerbaren Energiequellen 2008<br />

mehr <strong>als</strong> 15 % des Bruttostromverbrauchs aus. xvi Aufgrund der Abnahmepflicht nach §<br />

16 EEG sind die Netzbetreiber verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energiequellen im<br />

Sinne des EEG abzunehmen. Die dabei entstehenden Kosten werden auf die<br />

Energieversorgungsunternehmen, die den Endverbraucher versorgen, gemäß §§ 36 f.<br />

EEG umgewälzt. Daher sind die Energieversorgungsunternehmen ohnehin nach dem<br />

25<br />

xiii http://www.strom-magazin.de/strommarkt/oekostrom-boomt-90-prozent-zuwachs-gegenueber-<br />

vorjahr_26264.html<br />

xiv<br />

http://www.strom-magazin.de/strommarkt/oekostrom-boomt-90-prozent-zuwachs-gegenuebervorjahr_26264.html<br />

xv<br />

Vgl. zur insoweit gleichlautenden Regelung des § 11 EEG a.F., M. Kloepfer: Umweltrecht, 3. Aufl.<br />

2004, § 16, Rn. 106.<br />

xvi<br />

BMU: Erneuerbare Energien in Zahlen - Nationale und Internationale Entwicklung, Juni 2009, S. 11.<br />

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