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haben. xiii Insgesamt seien elf Milliarden Kilowattstunden Strom aus erneuerbaren<br />
Energiequellen <strong>als</strong> Ökostrom-Angebote verkauft worden, was einer Steigerung um 150<br />
Prozent gegenüber 2007 entspricht. xiv Insofern wird von einem Boom beim Ökostrom-<br />
Handel gesprochen.<br />
In der Regel ist die Entscheidung der Verbraucher „Ökostrom“-Angebote zu beziehen<br />
dadurch motiviert, dass sie damit den Umstieg von herkömmlichen Methoden der<br />
Energieversorgung (insbesondere der Stromgewinnung aus Kohle und Atomkraft) zu<br />
erneuerbaren Energien fördern wollen. Allerdings unterscheiden sich die Bedingungen<br />
zu denen Strom <strong>als</strong> „Ökostrom“ angeboten wird, zum Teil erheblich. Ebenso<br />
unterschiedlich ist die Effektivität, mit der durch den Bezug dieser Angebote die<br />
Errichtung erneuerbarer Energieanlagen gefördert wird.<br />
Die Möglichkeit grüner Angebote wird in § 37 Abs. 1 S. 2 EEG (i d F vom 25. Oktober<br />
2008) indirekt eingeräumt. xv In wird Art. 2 lit. a RL 2009/28/EG und § 3 Nr. 3 EEG<br />
wird Strom aus nachhaltigen Energiequellen legal definiert. Diese Definition bezieht<br />
sich zunächst jedoch nur auf den Strom aus erneuerbaren Energiequellen bei seiner<br />
Einspeisung in das Netz. Technisch lässt es sich nicht einrichten, diesen Strom in seiner<br />
reinen Form dem Endverbraucher zukommen zu lassen. Vielmehr bekommt jeder<br />
Endverbraucher aus dem Versorgungsnetz physisch denselben Strom, unabhängig<br />
davon, welchen Vertrag er mit dem Versorgungsunternehmen abgeschlossen hat. Im<br />
deutschlandweiten Durchschnitt machte Strom aus erneuerbaren Energiequellen 2008<br />
mehr <strong>als</strong> 15 % des Bruttostromverbrauchs aus. xvi Aufgrund der Abnahmepflicht nach §<br />
16 EEG sind die Netzbetreiber verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energiequellen im<br />
Sinne des EEG abzunehmen. Die dabei entstehenden Kosten werden auf die<br />
Energieversorgungsunternehmen, die den Endverbraucher versorgen, gemäß §§ 36 f.<br />
EEG umgewälzt. Daher sind die Energieversorgungsunternehmen ohnehin nach dem<br />
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xiii http://www.strom-magazin.de/strommarkt/oekostrom-boomt-90-prozent-zuwachs-gegenueber-<br />
vorjahr_26264.html<br />
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http://www.strom-magazin.de/strommarkt/oekostrom-boomt-90-prozent-zuwachs-gegenuebervorjahr_26264.html<br />
xv<br />
Vgl. zur insoweit gleichlautenden Regelung des § 11 EEG a.F., M. Kloepfer: Umweltrecht, 3. Aufl.<br />
2004, § 16, Rn. 106.<br />
xvi<br />
BMU: Erneuerbare Energien in Zahlen - Nationale und Internationale Entwicklung, Juni 2009, S. 11.<br />
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