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voraussetzungsvoller, möglichst herrschaftsfreier Diskurs gefasst werden (Habermas<br />
1992).<br />
Die sozialwissenschaftliche Unterscheidung zwischen Legitimation durch input und<br />
output oder – traditioneller ausgedrückt - zwischen Verfahren und Inhalt von<br />
Entscheidungen spiegelt sich auch im Verfassungsrecht. Unter dem prozeduralen<br />
Gesichtspunkt wird in Demokratien Herrschaft durch Repräsentation und letztlich<br />
Wahlakt des Staatsvolkes legitimiert, und zwar vermittelt über parlamentarische<br />
Gesetze und über die parlamentarische oder direkte Wahl der Exekutive (Böckenförde<br />
1987). Unter inhaltlichen Gesichtspunkten wird im Rechtsstaat Herrschaft durch die<br />
Beachtung von Grundrechten legitimiert.<br />
Die hiermit gezeichnete Palette von Legitimationsweisen bezieht sich traditionell auf<br />
politische Herrschaft der staatlichen Exekutive. Für den vorliegenden Zusammenhang<br />
bedeutet dies: soweit der Staat klimapolitisch handelt, muss er verfassungsrechtlich die<br />
genannten Anforderungen erfüllen und kann politisch zusätzlich an den genannten<br />
sozialwissenschaftlichen Kriterien der Legitimation gemessen werden. Für die Staaten,<br />
die keine Demokratien westlicher Prägung sind, müssten die ihnen eigenen<br />
Legitimationskriterien rekonstruiert werden, was für die komplexe globale Governance<br />
enorm bedeutsam wäre, hier aber nicht geleistet werden kann.<br />
Im Hinblick auf die Governance-Mechanismen, die dem Staat angelagert oder aus ihm<br />
heraus verlagert sind, stellt sich die Legitimationsfrage ebenfalls, aber differenzierter.<br />
Denn Legitimation ist kein Problem - weder ein empirisch vorfindliches noch<br />
verfassungsrechtlich aufgegebenes - wenn Herrschaft abwesend ist (Lepsius).<br />
Herrschaft ist inexistent, wenn die Adressaten der Steuerungsinstrumente diesen<br />
zustimmen.<br />
Um herauszufinden, ob und wie Herrschaft in solchen informellen Governance-<br />
Mechanismen funktioniert, empfiehlt sich, die Bereiche von gesellschaftlicher und<br />
staatlicher Governance zu unterscheiden.<br />
a) Gesellschaftliche Governance und Legitimation<br />
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