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voraussetzungsvoller, möglichst herrschaftsfreier Diskurs gefasst werden (Habermas<br />

1992).<br />

Die sozialwissenschaftliche Unterscheidung zwischen Legitimation durch input und<br />

output oder – traditioneller ausgedrückt - zwischen Verfahren und Inhalt von<br />

Entscheidungen spiegelt sich auch im Verfassungsrecht. Unter dem prozeduralen<br />

Gesichtspunkt wird in Demokratien Herrschaft durch Repräsentation und letztlich<br />

Wahlakt des Staatsvolkes legitimiert, und zwar vermittelt über parlamentarische<br />

Gesetze und über die parlamentarische oder direkte Wahl der Exekutive (Böckenförde<br />

1987). Unter inhaltlichen Gesichtspunkten wird im Rechtsstaat Herrschaft durch die<br />

Beachtung von Grundrechten legitimiert.<br />

Die hiermit gezeichnete Palette von Legitimationsweisen bezieht sich traditionell auf<br />

politische Herrschaft der staatlichen Exekutive. Für den vorliegenden Zusammenhang<br />

bedeutet dies: soweit der Staat klimapolitisch handelt, muss er verfassungsrechtlich die<br />

genannten Anforderungen erfüllen und kann politisch zusätzlich an den genannten<br />

sozialwissenschaftlichen Kriterien der Legitimation gemessen werden. Für die Staaten,<br />

die keine Demokratien westlicher Prägung sind, müssten die ihnen eigenen<br />

Legitimationskriterien rekonstruiert werden, was für die komplexe globale Governance<br />

enorm bedeutsam wäre, hier aber nicht geleistet werden kann.<br />

Im Hinblick auf die Governance-Mechanismen, die dem Staat angelagert oder aus ihm<br />

heraus verlagert sind, stellt sich die Legitimationsfrage ebenfalls, aber differenzierter.<br />

Denn Legitimation ist kein Problem - weder ein empirisch vorfindliches noch<br />

verfassungsrechtlich aufgegebenes - wenn Herrschaft abwesend ist (Lepsius).<br />

Herrschaft ist inexistent, wenn die Adressaten der Steuerungsinstrumente diesen<br />

zustimmen.<br />

Um herauszufinden, ob und wie Herrschaft in solchen informellen Governance-<br />

Mechanismen funktioniert, empfiehlt sich, die Bereiche von gesellschaftlicher und<br />

staatlicher Governance zu unterscheiden.<br />

a) Gesellschaftliche Governance und Legitimation<br />

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